Ab wann sind beim Notar auch bei Untätigkeit Gebühren fällig?

3 Antworten

Mir ist nicht klar womit genau du nun die Unterstützung des Notars erbeten hast. Für die Erstellung eines Testament - benötigst du keine Grundbucheinsicht. Geht es um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft- fehlt evtl noch etwas?

Eine Unterredung mit einem Notar (persönlich) habe ich bisher noch nie erlebt. Die Vorbesprechung war mit den Mitarbeitern, abweichend beim Testament.

Zusammenfassend - ich kann dir deine Frage nicht beantworten, ob nicht zumindest eine Beratungsgebühr fällig wurde.

Notarielle Aufträge sind in den allermeisten Fälle "einfache Aufträge". Die kann man jederzeit kündigen und dem Auftragnehmer (Notar) den Auftrag entziehen.

Ich kann nirgendwo sehen, dass ihr ihm schriftlich ein Mandat übertragen hättet. Folglich ist auch kein Vertrag zustande gekommen und er kann euch nichts in Rechnung stellen.