Abschleppdienst Abzocke?
Ich parkte gestern im Büropark hinter einem kleinen, alten Auto halb auf dem Bürgersteig. Nach 50 Min. komme ich aus meinem Termin zurück und mein Auto war weg. Fassungslos dort stehend mit meinem Handy in der Hand öffnete die Frau der unteren Büroetage (die wohl von ihrem Schreibtisch aus alles gut beobachten kann) das Fenster und sprach mich an, ob mein Auto abgeschleppt wurde. Der kleine, alte Wagen stand dort noch. Die Dame meinte, dass das dort täglich passieren würde und ich solle die Polizei anrufen. Selbige meinten, dass die den Abschleppauftrag nicht aufgegeben haben, ich solle die Stadt Essen anrufen. Dies getan, wurde mir dort gesagt, dass im Büropark Ruhrallee von der Stadt Essen "heute" nicht abgeschleppt wurde. Wieder bei der Polizei angerufen, nannte mir dieser nun den Abschlepper und dass der Auftrag von Privat abgegeben wurde. Heißt, dass die 2 Meter auf dem Bürgersteig auf dem ich stand Privatgründstück seien. Ich gehe stark davon aus, dass der kleine, alte Wagen als "Lockauto" da steht, dass man selber meint man könne sich dann dahinter stellen. Es gibt dort KEINE Schilder dazu. Weder Parken verboten noch Privatgrundstück, zumal es sich um einen Bürgersteig handelt und mein Auto definitiv niemanden behinderte. Die Dame vom Büro meinte, mein Auto wäre vor 10 Minuten abgeschleppt worden, sprich, 40 Minuten nachdem ich mein Auto abgestellt und verlassen habe war der Abschlepper schon vor Ort. Als ich den Abschlepper anrief, P&P Essen, meinte der: Nur wenn ich sofort Cash 244 € hinblättere. Ich befand mich bereits zu Fuss auf dem Weg zu dem Abschleppdienst da mir nichts besseres einfiel, zumal ich mein Portemonaie in meiner anderen Handtasche hatte. Bei dem Abschleppdienst angekommen, grinste der mich die ganze Zeit frech an und wiederholte immer wieder: Nur gegen cash gibt es das Auto. Auf meine Frage, was ich falsch gemacht haben soll, bzw. dass ich eben NICHTS falsch gemacht habe.
Wenn man P&P googelt findet man einige Texte wo von Abzocke dieser Firma gesprochen wird. Lange Rede kurzer Sinn: Der Abschlepper wird mit dem Menschen, der ihn angerufen hat unter einer Decke stecken und gemeinsame Sache machen. Wem der kleine Wagen gehört, der dort ja stehengelassen wurde bleibt zu ermitteln, ist aber eigentlich offensichtlich. Ich kann also in Deutschland willkürlich Autos, die nicht rechtswidrig parken auf Kosten der Eigentümer abschleppen lassen!?!?
6 Antworten
Du hast rechtswidrig geparkt. Mir ist es neu, dass man auf Bürgersteigen parken darf ... Abzocke hin oder her, ich kann verstehen, dass du endlos sauer bist, wäre ich auch und zwar nicht zu knapp, aber was willst du jetzt machen? Anzeige stellen? Weswegen? hast null Beweise für irgendwas. Nur du hast Ärger weil dir nachgewiesen wird, dass du rechtswidrig geparkt hast. Vermutlich hat dich ein Polizist abgeschwärzt und den Abschlepper gerufen ... wer weiß das schon.
Es ist natürlich viel Geld, aber spar dir den Ärger, bezahl es und lass dir dein Auto wieder geben.
geh nochmal zur Polizei und schildere dieses vorgehen, ob es um eine abzockfirma handelt, wird sich dann herausstellen. ich hätte vor port die Polizei gerufen. aber fakt war, du hast fallsch geparkt
Man darf nicht auf dem Bürgersteig parken, wenn es nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Auch nicht halb drauf stehen.
Aber ich würde mal zur Polizei gehen und mich erkundigen wie du gegen diese Firma vorgehen kannst.
Es gibt nämlich auch Abschleppunternehmen die suchen direkt nach Autos die falsch parken.
um sie hinterher abzuzocken.
Das kann abzocke sein , aber wenn du auf Privatgrundstück geparkt hast, kannst du nichts machen
Hier die Antwort einer Juristin zu dem Fall: Nachdem was ich gerade gegoogelt habe, könntest Du Dich einer Besitzstörung gem. 858 BGB bzw. 1004 BGB schuldig gemacht haben. Der Besitzer hat einen Beseitigungsanspruch gem. 862 Absatz III BGB, d.h. der Besitzer muss Dich ansprechen, damit Du umparkst. Died ist hier jedoch nicht möglich, da Du ja nicht da warst. Es bleibt ihm die Möglichkeit der Selbsthilfe gem. 859 Absatz III BGB. Der Besitzer darf sich nur sofort der Selbsthilfe bedienen, das ist hier ja geschehen, aber gem. 859 Absatz III BGB besteht hier der Grundsatz der Schadensgeringhaltung. Er hätte nicht sofort abschleppen lassen müssen. Die Kosten trägt der Auftraggeber , er kann diese jedoch von Dir zurüchverlangen gem. 683 S. 1, 670, 667 BGB. Hätte ein Versetzen des Autos genügt, musst Du nur diese Kosten tragen s. o. Schadensgeringhaltung , würde eventuell einen Rechtsanwalt einschalten, könnte sein das Du noch Ansprüche gegen den Besitzer auf Zahlung der Abschleppgebühr hast,.............. Also hätte ein Versetzen des Autos ja gereicht! Und warum wurde der Wagen hinter dem ich geparkt habe dann nicht abgeschleppt, wenn man da nicht parken durfte!?!?