Abschleppdienst Abzocke?

6 Antworten

Du hast rechtswidrig geparkt. Mir ist es neu, dass man auf Bürgersteigen parken darf ... Abzocke hin oder her, ich kann verstehen, dass du endlos sauer bist, wäre ich auch und zwar nicht zu knapp, aber was willst du jetzt machen? Anzeige stellen? Weswegen? hast null Beweise für irgendwas. Nur du hast Ärger weil dir nachgewiesen wird, dass du rechtswidrig geparkt hast. Vermutlich hat dich ein Polizist abgeschwärzt und den Abschlepper gerufen ... wer weiß das schon.

Es ist natürlich viel Geld, aber spar dir den Ärger, bezahl es und lass dir dein Auto wieder geben.

geh nochmal zur Polizei und schildere dieses vorgehen, ob es um eine abzockfirma handelt, wird sich dann herausstellen. ich hätte vor port die Polizei gerufen. aber fakt war, du hast fallsch geparkt

Man darf nicht auf dem Bürgersteig parken, wenn es nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Auch nicht halb drauf stehen.

Aber ich würde mal zur Polizei gehen und mich erkundigen wie du gegen diese Firma vorgehen kannst.

Es gibt nämlich auch Abschleppunternehmen die suchen direkt nach Autos die falsch parken.

um sie hinterher abzuzocken.

Das kann abzocke sein , aber wenn du auf Privatgrundstück geparkt hast, kannst du nichts machen

Hier die Antwort einer Juristin zu dem Fall: Nachdem was ich gerade gegoogelt habe, könntest Du Dich einer Besitzstörung gem. 858 BGB bzw. 1004 BGB schuldig gemacht haben. Der Besitzer hat einen Beseitigungsanspruch gem. 862 Absatz III BGB, d.h. der Besitzer muss Dich ansprechen, damit Du umparkst. Died ist hier jedoch nicht möglich, da Du ja nicht da warst. Es bleibt ihm die Möglichkeit der Selbsthilfe gem. 859 Absatz III BGB. Der Besitzer darf sich nur sofort der Selbsthilfe bedienen, das ist hier ja geschehen, aber gem. 859 Absatz III BGB besteht hier der Grundsatz der Schadensgeringhaltung. Er hätte nicht sofort abschleppen lassen müssen. Die Kosten trägt der Auftraggeber , er kann diese jedoch von Dir zurüchverlangen gem. 683 S. 1, 670, 667 BGB. Hätte ein Versetzen des Autos genügt, musst Du nur diese Kosten tragen s. o. Schadensgeringhaltung , würde eventuell einen Rechtsanwalt einschalten, könnte sein das Du noch Ansprüche gegen den Besitzer auf Zahlung der Abschleppgebühr hast,.............. Also hätte ein Versetzen des Autos ja gereicht! Und warum wurde der Wagen hinter dem ich geparkt habe dann nicht abgeschleppt, wenn man da nicht parken durfte!?!?