gewerblicher Verkauf pfandfreier Getränkedosen (Limo,Cola)....erlaubt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Grunde hast du deine Frage selbst schon richtig beantwortet.

Der pfandfreie Verkauf von eigentlich pfandpflichtigen Getränken (auch ohne Kohlensäure) verstößt gegen die Verpackungsverordnung. Dort ist geregelt, daß das Pfand vom Inverkehrbringer zu erheben und über alle Handelsstufen bin an den Endverbraucher weiterzugeben ist. Da gibt es keine Ausnahmen. Es gilt auch für importierte Getränke. Für den Eigenbedarf darf man im ausland Getränke kaufen und nach Deutschland bringen aber man darf sie nicht weiterverkaufen oder halt Pfand drauf erheben.

Das was viele Dönerbuden etc. machen ist somit verboten und kann richtig Geld kosten wenn sie erwischt werden. Das Problem ist nur, daß die Einhaltung kaum kontrolliert wird.

"Wo kein Kläger, da kein Richter..."

hab ich mich auch gefragt, ich bin zu dem schluss gekommen, dass es sich nicht jeder einzelne von denen erlauben würde so dreist gesetze zu brechen und es desshalb wohl legal sein muss