Gewerbesteuer und Versicherung, reitlehrer und schulpferd?

6 Antworten

Es empfiehlt sich dann, die Tierhalterhaftpflicht um eine Mitreiterversicherung zu erweitern, dazu benötigt der Unterrichtende eine Reitlehrerhaftpflicht, steuertechnisch wurde dir ja hier bereits Auskunft erteilt. Einen Trainerschein oder einen Nachweis über Qualifikationen braucht man nicht, jeder kann "unterrichten". Nur kommt halt uU keiner, wenn man keinen Trainerschein etc. hat.

Mich würde mal interessieren wie ein Reitlehrer bzw ein Schulpferd versichert sein muss, um im schulbetrieb zu laufen. Was kostet das ungefähr jährlich pro Pferd?

https://www.pferd-versichert.de/reitlehrerhaftpflichtversicherung-inkl-schulpferden

Reitlehrerhaftpflicht ist ein MUSS und das Pferd muss ebenso als Schulpferd versichert sein - rund 300€ jährlich sollte man dafür mindestens einkalkulieren.

Darf jeder Reitunterricht geben oder braucht man dafür eine bestimmte Ausbildung?

Es darf jeder Unterricht geben. Die einen Schüler verlangen Nachweise wie Trainerscheine, andere nicht.

Und wie ist das mit der Gewerbesteuer, wenn man für den Reitunterricht bezahlt wird, muss man das dann als Gewerbe angeben? Und wie hoch sind denn die Gewerbesteuer?

Man kann (reinen) Reitunterricht als selbständige Tätigkeit laufen lassen, damit fällt keine Gewerbesteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.

Versteuert wird das Ganze über deine Einkommensteuer-Erklärung und gff. musst du auch Umsatzsteuer abführen - je nachdem, in welchen Beträgen wir uns hier bewegen.

Ich kann dir leider nur zum Thema Steuern eine Auskunft geben.

Du musst nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, weil du durch die unterrichtende Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielst §18 EStG. Demnach schuldest du auch keine Gewerbesteuer. Da du jedoch Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist, musst du Umsatzsteuer entrichten, insoweit keine Steuerbefreiung vorliegt( das müsste ich selbst einmal nachschlagen oder du tust das im §4 UStG) . Diese lässt du dir aber einfach von deinen Kunden geben in dem du die Rechnung mit berechneter UStG ausstellst. So wird das gemacht und so ist es auch gedacht. Wenn deine Stunde also 10€ kostet würdest du eine Rechnung ausstellen 10€ zzgl. 1,90€ USt/MwSt. Erkundige dich vorher in jedem Fall ob für diese Tätigkeit eine Befreiung oder Ermäßigung vorliegt ! Ansonsten schuldest du dem FA was auf der Rechnung steht auch, wenn du es nach gesetzlicher Norm nicht schulden würdest. Das was du als Steuer einnimmst musst du abgeben!

Des weiteren musst du dann natürlich deine Gewinne ganz normal versteuern mit einer Steuerklärung . Du rechnest mit der EÜR dem FA also alle Einnahmen minus deine Betriebsausgaben ( Futter fürs Pferd , Stallkosten etc.) und erhältst deinen Gewinn und der wird versteuert nach 32a EStG.

Mit freundlichen Grüßen

Eine Qualifikation brauchst du nicht. Gewerbe musst du anmelden. Gewerbesteuer wird erst bei einem Gewinn von mehr als 24.500 €/j. Wie hoch die dann ist, ist örtlich unterschiedlich.

Einkommensteuer muss natürlich schon bei geringerem Gewinn gezahlt werden.

Zu der Versicherung kann ich nichts sagen.

LiviDog 
Fragesteller
 13.01.2021, 22:45

Wie hoch ist in etwa die einkommensteuer? Und brauch man einen Trainerschein?

Geochelone  14.01.2021, 07:36
@LiviDog

Wie hoch dein Einkommen besteuert wird, liegt doch an der Summe deiner Einkünfte. Und dass man keine Qualifikation braucht, habe ich schon geschrieben.

Da gibt es hoffentlich auch eine Art Betriebshaftpflicht für Risiken. Tierhalterhaftpflicht. Versicherung bei Pferden für Tierarztkosten