Gewerbeanmeldung um eigene Kosmetik zu verkaufen
Hallo,
ich spiele schon seid längerem mit dem Gedanken ein Nebengewerbe anzumelden. Meine Idee ist folgendes:
Meine eigene Kosmetikserien herzustellen und zu verkaufen, um ein paar Euros mehr zu verienen. Da ich in einem (sehr kleinem) Betrieb arbeite als Chemikant und wir dort auch Körperpflegemittel herstellen und entwickeln. Mein Arbeitgeber ist auch schon fast überredet von meiner Idee. Die Herstellung und Konfektionierung würde über die Firma laufen in der ich Arbeite. Sonst wär es viel zu viel Arbeit, das so anzumelden, Strenge Vorschriften usw. Vielleicht könnt ihr mir einfach noch eure Erfahrungen bzw. Wissen mitteilen.
Wenn ich die fertige Kosmetik von meiner Firma kaufe und verkaufen will, muss ich ja ein Gewerbe anmelden. Wenn ich Sie weiterhin an Freunde, Bekannte usw verkaufe und/oder in einem Online-Shop/Homepage verkaufen möchte muss ich was für ein Gewerbe anmelden? Genaue Bezeichnung?Brauche ich irgendwelche Qualifikationen oder Ausbildungen?Gibt es staatliche Förderungen oder ähnliches?Darf ich meine Wohnung(als Standort) in der ich in miete wohne angeben? Wenn nein, falls ich nur online verkaufe dann eventuell?darf ich mir einen fantasyfirmennamen aussuchen bei einem nebengewerbe? kann ich auf dem etikett meine eigene markennamen stehen haben?muss auf dem etikett stehen, welche firma hergestellt hat?ist es in diesem fall sinnvoller mit oder ohne umsatzsteuerregelung? und warum?
Waren jetzt mal einige Fragen...hoffe mir kann jemand ein wenig weiterhelfen. Ich weiß auch das ich mich da an Experten wie Steuerberater usw. wenden könnte/sollte. wollte mir einfach erst mal selbst ein bild machen, bevor ich übereilige Entscheidungen treffe.
Danke im vorraus
2 Antworten
- Den Fantasienamen mußt du nicht eintragen. Wenn du mit diesem Namen wirbst und er auf allen Flyern und im Netz steht bist du automatisch geschützt. Mach dich aber unbedingt schlau vorher, ob es deinen Namen auch wirklich noch nicht gibt, sonst wirds teuer.
- Gewerbe: Vertrieb, Handel
- Online-Shop hat auch bestimmte Vorschriften, die es zu beachten gilt
- Brauchst keine Qualifikationen oder Ausbildung zum Verkauf
- Auf dem Etikett muss Inci stehen, das müßte Deine Firma aber alles wissen (Kosmetikgesetz)
- Kannst du von zu hause aus verkaufen, ist erlaubt
- Kein Kleinbetrieb anmelden, du kannst sonst keine Steuer absetzen. Es sei denn, du hast wirklich keine weiteren Ausgaben als nur das Produkt. Ansonsten kannst du Sprit, Auto, Miete, Strom, Wasser und auch die MwSt. für das Produkt, welches du von deiner Firma kaufst absetzen. Die werden dir das wohl nicht Netto überlassen ;-(
- Steuer kannst du selbst mit Lexware Buchhalter machen. Ist kinderleicht.
Ich hoffe, Deine Fragen halbwegs beantwortet zu haben. Am besten setz dich mal mit nem guten Unternehmer aus dem Bekanntenkreis zusammen, der es auch gut mit dir meint und lass dich beraten. Auch Deine Leute aus dem Betrieb können dir mit Sicherheit da weiter helfen. Hier bekommst du eh nur Stichpunkte wie du siehst und "gefährliches Halbwissen".
Ich kann nur sagen ***** Lerne von den Erfolgreichen *****. Viel Erfolg von ganzem Herzen ;-))
Du musst ein Gewerbe anmelden. Bezeichnung wäre "Vertrieb von Kosmetikartikeln". Dabei ist es egal, ob du das persönlich oder online verkaufst. Eine Qualifikation oder Ausbildung brauchst du auch nicht. Was auf den Etiketten stehen muss, kann man dir doch sicher in der Firma sagen, wo du arbeitest. Das sind doch die Profis, die das Zeug herstellen. Du verkaufst es doch nur.
Firmenstandort ist deine Wohnung. Schau in deinen Mietvertrag, ob du das von zuhause machen darfst. Üblicherweise interessiert es den Vermieter aber nicht, solange keine Belästigung für die anderen Mieter entsteht.
Klar kannst du dir einen Fantasienamen aussuchen, den es noch nicht gibt. Der ist aber solange nicht geschützt, wie er nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Förderungen sind von Land zu Land verschieden. Lass dich doch mal von deiner örtlichen IHK beraten.
Und für den Anfang wäre es sicherlich sinnvoll, die Kleinunternehmerregelung (ohne MwSt) in Anspruch zu nehmen. Vereinfacht die Sache ungemein.