Gewerbeanmeldung um eigene Kosmetik zu verkaufen

2 Antworten

  1. Den Fantasienamen mußt du nicht eintragen. Wenn du mit diesem Namen wirbst und er auf allen Flyern und im Netz steht bist du automatisch geschützt. Mach dich aber unbedingt schlau vorher, ob es deinen Namen auch wirklich noch nicht gibt, sonst wirds teuer.
  2. Gewerbe: Vertrieb, Handel
  3. Online-Shop hat auch bestimmte Vorschriften, die es zu beachten gilt
  4. Brauchst keine Qualifikationen oder Ausbildung zum Verkauf
  5. Auf dem Etikett muss Inci stehen, das müßte Deine Firma aber alles wissen (Kosmetikgesetz)
  6. Kannst du von zu hause aus verkaufen, ist erlaubt
  7. Kein Kleinbetrieb anmelden, du kannst sonst keine Steuer absetzen. Es sei denn, du hast wirklich keine weiteren Ausgaben als nur das Produkt. Ansonsten kannst du Sprit, Auto, Miete, Strom, Wasser und auch die MwSt. für das Produkt, welches du von deiner Firma kaufst absetzen. Die werden dir das wohl nicht Netto überlassen ;-(
  8. Steuer kannst du selbst mit Lexware Buchhalter machen. Ist kinderleicht.

Ich hoffe, Deine Fragen halbwegs beantwortet zu haben. Am besten setz dich mal mit nem guten Unternehmer aus dem Bekanntenkreis zusammen, der es auch gut mit dir meint und lass dich beraten. Auch Deine Leute aus dem Betrieb können dir mit Sicherheit da weiter helfen. Hier bekommst du eh nur Stichpunkte wie du siehst und "gefährliches Halbwissen".

Ich kann nur sagen ***** Lerne von den Erfolgreichen *****. Viel Erfolg von ganzem Herzen ;-))

Du musst ein Gewerbe anmelden. Bezeichnung wäre "Vertrieb von Kosmetikartikeln". Dabei ist es egal, ob du das persönlich oder online verkaufst. Eine Qualifikation oder Ausbildung brauchst du auch nicht. Was auf den Etiketten stehen muss, kann man dir doch sicher in der Firma sagen, wo du arbeitest. Das sind doch die Profis, die das Zeug herstellen. Du verkaufst es doch nur.

Firmenstandort ist deine Wohnung. Schau in deinen Mietvertrag, ob du das von zuhause machen darfst. Üblicherweise interessiert es den Vermieter aber nicht, solange keine Belästigung für die anderen Mieter entsteht.

Klar kannst du dir einen Fantasienamen aussuchen, den es noch nicht gibt. Der ist aber solange nicht geschützt, wie er nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Förderungen sind von Land zu Land verschieden. Lass dich doch mal von deiner örtlichen IHK beraten.

Und für den Anfang wäre es sicherlich sinnvoll, die Kleinunternehmerregelung (ohne MwSt) in Anspruch zu nehmen. Vereinfacht die Sache ungemein.