Gewerbe anmelden? eigenes Bartöl herstellen und verkaufen

2 Antworten

Wie kommst Du auf die Aussage, dass das nur einmalig ist? Du willst doch bei Ebay oder Amazon vermutlich häufiger was einstellen!?

Alles andere lohnt auch nicht. Bartöl einmal anrühren, abklären ob dafür bereits Hygienevorschriften wie bei der Produktion von Lebensmitteln anfallen, was das für die Produktion dieser einen Flasche bedeutet...

Dann kommt die Auseinandersetzung mit Telemediengesetz (TMG), gilt das Fernabsatzgesetz für Dich dann?

Selbst wenn Du einen Testballon startest, der hat allerdings keinerlei Aussagekraft. Bei welchen Dingen kann man den Größten Mit-Verkauf erwarten. Ich würde z.B. bei einem Bildband über Bärte keinen Abverkauf erwarten, da die Leute, die an Meisterschaften teilnehmen ganz deutlich sagen, dass ein Bart nicht geschnitten werden darf. Bietest Du es also dort an und nur die Kollegen Weltmeister wollen diesen Bildband kaufen, dann bekommst Du Deine Flasche Bartöl nie weg.

Die Begeisterung bei solchen Geschenken ist immer groß. Leider gibt das keinen Rückschluss auf die erreichbaren Verkaufszahlen. Im Bereich Handarbeiten können insbesondere Frauen ein Lied davon singen.

Die Frage die Du als Überschrift gestellt hast, die stellt den Zusammenhang zwischen Verkauf und Gewerbeanmeldung her. Das ist nicht die entscheidende Fragestellung. Sämtliche notwendigen wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgänge die mit einer womöglich gewerblichen Tätigkeit vorgenommen werden bleiben nicht berücksichtigt. So kann das Glück nicht zu einem kommen.

Ich kann deiner Antwort leider nicht ganz folgen... Was meinst du genau mit dem Telemediengesetz? Und was willst du mit den Bildbänder über Bärte und der Bartmeisterschaft erklären? Ich habe heute mal eine Kosten/Leistungsrechnung vorgenommen. Meine Rentabilität beläuft sich auf voraussichtliche 300% Mit alles Sachen eingerechnet, kann ich eine Geschenke-box in Holzoptik mit Schere, Bartkamm, 2Ölnen, Bartwichse und Bartbürste für 5,75€ produzieren(eingerechnet ist auch Verpackung für den Transport und Gebühren für den Verkauf). Warum es denn nicht mal ausprobieren? Ich will daraus kein Unternehmen hochziehen aber wenn ich aus meinem Startkapital von 500€ vielleicht 1500€ machen könnte hätte ich da schon eine menge Spaß dran. Das es noch unstrukturiert ist weiß ich aber die Statistischen Daten und die geringen Herstellungskosten reizen mich halt schon... Ich werde wohl versuchen eine Marktdurchdringung mit geringen Preisen durch zuschlagen. Die Konkurrenz nimmt das 10fache von meinen Herstellungskosten. Fernabsatzgesetzt zählt für mich schon. Mit den Hygiene-vorschriften bin ich mir noch nicht sicher (habe eine Email ans Amt geschickt und warte nun auf Antwort) Ich habe mich nun entschieden ein Gewerbe für Kleinunternehmer zu beantragen und keine Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen... Somit brauch ich mich noch nicht mal mit den Steuern auseinander zu setzen und habe sogar nur eine einfache Buchhaltung zu führen. Durch die geringe Größe meines Vorhabens ist das Risiko natürlich gebunden und auch benötige ich Ideen aber unmöglich ist das doch nicht...(?)

Ich wäre dir wirklich dankbar, wenn du mich noch einmal über deine Bedenken aufklären würdest und was du mit dem TMG meinst.

Vielen Dank im Voraus für die Mithilfe!

@fiabilite03

Wer Online verkauft hat das TMG zu berücksichtigen.

Ich will Deine Euphorie etwas bremsen. Du kennst Deine Sachen, hast die selber erprobt. Freunde bekommen die als Geschenk und riskieren, weil sie Dich kennen überhaupt nichts.

Fremde müssen Geld aufwenden und sich zwischen mehreren Produkten die sie als Geschenk oder für sich kaufen wollen entscheiden.

Bei Amazon ist gerade die Kombination wichtig. Bei welchen anderen Produkten wird das eigene Produkt angezeigt. Das trifft nicht immer die gewünschte Personengruppe. Schon deshalb kann man sich darauf nicht verlassen.

Außerdem habe ich mit dem speziellen Beispiel auf Profibartträger, die ich sehr gut kennen gelernt habe hingewiesen. Es waren auch mehrere damals aktuelle Weltmeister dabei. Die mir lang und breit erklärten, dann man einen Bart nicht schneidet. Ich habe keine Ahnung über die Hintergründe. Sind mir auch egal. Wenn ich meinen Bart stutze dann stutze ich den. Sicher hältst Du das nicht anders.

Nur wer sich auf den Markt begibt, der sollte sich auch mit dem Markt beschäftigt haben. Da Du den Hinweis nicht verstanden hast, daraus entnehme ich den Tipp für Dich: Man muss wirklich wissen was man tut. Dabei geht es in dem Fall nicht nur um das von Dir hergestellt Öl. Es ist egal in welchem Preis-Segment Du das verkaufen willst: Die restliche Ausstattung muss in der Qualität passen. Das ist in aller Regel aber nicht so einfach. Der Gesamtpreis soll ja auch noch attraktiv bleiben.

Rentabilität hin oder her. Erst einmal hast Du einige Anlaufkosten zu tragen. Bei der Kosten- und Leistungsrechnung sollte man also auch Verpackungsgrößen beachten. Die Holzkisten bekommt man sicher einzeln. Aber wenn das hier oder bei anderen Zukäufen nicht der Fall ist, dann ist es die Frage des Absatzes ob sich die refinanzieren lassen.

Unmöglich ist wenig, aber was Du da schreibst ist dem Thema geschuldet haarsträubend. Sollte Dir auch schon aus dem eigenen Text klar sein, dass die Logik nicht greifen kann.

Du meinst also Du kannst ein Kleingewerbe anmelden. Verbreiteter Irrtum von allen, die sich nicht um Haaresbreite inhaltlich gekümmert haben. ES GIBT KEIN KLEINGEWERBE. Ich habe hier nicht gezählt wie viele schon auf diesen Fehler hingewiesen wurden. Das ist allerdings nur ein weiterer Hinweis auf die Tiefe der Vorbereitung.

Warum muss man eine einfache Buchführung machen, wenn man mit Steuern nichts zu tun hat? Erkläre mir bitte diese Logik. Im Gegenteil. Wenn man Aufzeichnungen anfertigen muss, dann ist das ein Ausrufungszeichen, dass natürlich wie bei allen anderen auch steuerliche Vorschriften zu beachten sind.

Und auch der Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes hat die Verpflichtung Formvorschriften einzuhalten. Es wäre für richtige Gründer sogar interessant, zu prüfen ob so eine Kleinunternehmereigenschaft überhaupt in Anspruch genommen werden sollte. Immerhin vergrößert man so seine Zielgruppe. Ob es Geld kostet hängt auch von anderen Sachen ab. Natürlich kann es auch sehr sinnvoll sein, dass man die Entscheidung so fällt. Aber ob die richtig ist, für Dich, dass kannst Du mir nicht beantworten.

So. Jetzt habe ich mich mit Deiner Gründung lang genug beschäftigt. Vermutlich auch noch produktiver als Du in Deiner Zeit der Beschäftigung. Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg und das Deine 500 Euro wenigstens nicht weniger werden.

Für eine einmalige Verkaufsaktion brauchst Du kein Gewerbe anmelden - es fehlt an der Nachhaltigkeit - der Gewinn (Einnahmen ./. Kosten) ist jedoch ggf. zu versteuern.

Solltest Du sonst nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, dann wäre das bis 410 € als Nebeneinkunft steuerfrei - von 420 € bis 820 € wird nur ein Teil versteuert (Härteausgleich).

natürlich von 410,01 € bis 820 € wird nur ein Teil versteuert...

Vielen Dank für deine Antwort. Bei eBay steht nun, dass man ein Gewerbe anmelden soll, wenn man schon öfters den gleichen Artikel verkauft... Außerdem sei ein Gewerbeschein auf jeden Fall nötig, wenn man die Absicht des Gewinns erkennen kann... Von wem könnte ich mir bestätigen lassen, dass ich kein Gewerbe unter meinen Bedingungen beantragen muss (sprich welche Behörde)? Vielen Dank im Voraus!

@fiabilite03

Zuständige Gewerbeamt oder auch Finanzamt...