Gewerbe ummelden bei "Privaten" umzug (Selbstädig)?

1 Antwort

Wenn du mit dem Umzug auch deinen Betriebssitz verlagert hast = Ja.

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 GewO: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird...