Gewerbeanmeldung trotz Vorstrafe?

5 Antworten

Wenn du eine Gaststätte mit Alkohol betreiben willst, wird man dein Führungszeugnis und dein Gewerbezentralregister prüfen. Wenn dort Vorstrafen drinne stehen, dann kommt es darauf an, was es ist und wie schlimm es war. Bei Rauschgiftdelikten, etrug oder schwerer Körperverletzung dürfte man dir das Gewerbe untersagen. Bist nur ohne Führerschein gefahren, macht das garnichts.

In der Regel werden diese Eintargungen auch gelöscht, wenn 5 Jahre lang nichts neues dazugekommen ist... Wenn deine Verurteilung also schon länger her ist, würde das nicht mehr auftauchen.

Ja, du kannst es auf jedenfall versuchen.

Es ist natürlich davon abhängig wie das Delikt damals war. Wenn es nichts schwerwiegendes war, was mit Auflagen verbunden ist, dann spricht nichts dagegen. Ich würde dafür zum Amt gehen und dir auf jeden Fall die Förderungen für Existenzgründer sichern, da bekommst du oft noch mal einen schönen Zuschuss. Aber wenn du dein Restaurante oder so offen hast, dann würde ich den Angestellten lieber davon nichts erzählen...

Bleib auf der Graden Spur, lass dich im Vorab gut beraten und mach einen Kurs an der Abendschule oder so in Finanzbuchhaltung und im Mangagement. Das hat mir bei meiner Gründung sehr geholfen nicht mich zu verwirtschaften.

Ich denke, ein polizeichliches Führungszeugnis wird nicht verlangt. Problematisch wäre es höchsten, wenn sich deine Vorstrafe auch irgendwie auf den Gastronomiebereich beziehen würde oder mit Wirtschaftskriminialiät zu tun hätte. Aber selbst dann glaube ich, spielt eine Vorstrafe keine Rolle. Das ist abgehakt. Anders wäre es, wenn du dich um ein öffentlcihes Amt bewerben würdest. Das sind zwar auch keine Engel, aber formal muss da alle sstimmen.

Denke schon. Als ich mein Gewerbe anmeldte, wurde ich jedenfalls nicht nach Vorstrafen gefragt.

Dürfte kein Problem sein.