Gewerbe erst bei Auszahlung(Programmieren)?

3 Antworten

Mein Schwager ist berufstätig und als "Freelancer" hilft er bei einfachen PC-Problemen.

Er hat keine regelmäßigen Einkünfte, macht aber Werbung für seine Sache. Dafür braucht er keine Gewerbeanmeldung, muß die zusätzlichen EInnahmen aber beim Finanzamt angeben.

Laut Aussage des Steuerberaters ist es ähnlich Anzusehen wie die Vermietung einer Wohnung, kein Gewerbe aber nur Mitteilung ans Finanzamt über Einkünfte.

(Einkommensteuerpflichtig)

Dein Schwager sollte mal den Steuerberater wechseln, wenn der tatsächlich solchen Mist erklärt. Natürlich muss der PC-Service von Anfang an beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Vermietung einer Wohnung ist tatsächlich kein Gewerbe. Das hat mit einem PC-Service aber auch nichts zu tun...

Ob oder wann du Geld verdienst, ist dem Gewerbeamt egal. Du bist gemäß § 14 GewO verpflichtet, das Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit anzuzeigen. Und mit Schaltung der Werbung bist du schon mitten drin....

Danke das wollte ich wissen :D

Gegenfrage: Du möchtest ein Schuhgeschäft eröffnen. Wann, glaubst Du, musst Du das Gewerbe anmelden? Vor Geschäftseröffnung, oder wenn Du das erste Paar Schuhe verkauft hast?