Gewerbe anmelden als DJ mit Privatinsolvenz mit Festansellung und nebenjob?
Hallo folgende Problemstellung: Ich möchte gerne als Dj Nebenher an Wochenenden und so auf Privat Partys auflegen, um etwas werbung zu machen gestatten aber teilweise online anzeigen keine Werbung da man nicht als Gewerbetreibender gegen Grundsätzte verstösst. Ich möchte auch auf der sicheren Seite sein nicht das ich irgendwie wegen dunkler Arbeit dran kommen. zu den Daten: Ich, in Festanstellung in Privatinsolvenz verdienst ca. 1150 netto +150 aus Nebenjob. Verheiratet. Meine Frau, in voller Erwerbsminderungsrente ca 750 Euro netto. Was gilt es zu beachten so was soll nur 1 bis höchstens 2 mal im Monat stattfinden, falls ich ein Gewerbe anmelden würde würde das bedeuten das ich alles was über die Pfändungsgrenze ist abgeben müsste?
2 Antworten
Du kannst beim Amtsgericht deine Pfändungsgrenze individuell anpassen lassen. Bei Nebeneinkünften bleibt aber glaube ich nicht viel übrig.
Ich würde den IV ansprechen, der sollte es dir definitiv sagen können. Außerdem hat er vielleicht andere Ideen/ Möglichkeiten um deinen Verdienst aufzubessern.
VG
während der Insolvenzzeit fällt alles verdiente in die Maße reib zur Gläubigerbefridigung. Da gibts keine Extras.
Also während der Insolvenzzeit ist alles bis auf die Pfändungsfreigrenze weg. Da kannst noch soviele Anträge steklen. Tipp!!! Liegt ind der Grauzone aber legal. Du machst es einfach als freundschaftlicher Dienst und klärat es vorher ab was die Leute dir freiwillig geben wollen
Wenn du Geld verlangst ist es Gewerbeanmeldepflichtig
waa ich vergessen habe zu erwähnen,.im laufenden Verfahren kannst dich nicht selbstständig melden. Erst in der WVP.