Gewährleistung abgelehnt - noch defekter zurück?

2 Antworten

Was man da machen kann? Rechtliche Schritte eingehen.

Je nach dem wie alt das gerät ist, bist entweder du oder der Hersteller in der Beweispflicht. Ist es also erst ein halbes Jahr alt, kannst du ohne Probleme das Gerät umtauschen lassen. Selbst wenn nicht durch den ersten Fall, dann durch den Zweiten in dem das Produkt kaputt zurück geschickt wurde.

Wenn der Hersteller stur ist, bleibt einem nichts anderes übrig als rechtliche Schritte zu gehen.

wubbarisk 
Fragesteller
 24.07.2018, 12:08

Hallo und danke für die Antwort. Leider ist das Gerät schon ca. 8 Monate alt. Wie man beweisen kann, dass es durch die Hitze entstanden ist und nicht durch einen Fall wüsste ich auch nicht. Wenn mir nur die Gewährleistung verwehrt bliebe, würde ich mich nicht weiter beklagen, aber nun ist das Gerät durch den Hersteller weiter beschädigt worden...deswegen wollte ich wissen, was an der Stelle evtl. noch rauszuholen ist.

durch einen Fall ausgelöst werden könnte.

Für die Gewährleistung ist der VERKÄUFER zuständig.

Gewährleistung gilt 2 Jahre, das ist GESETZ. Nach 6 Monaten tritt Beweislanstumkehr auf. In den ersten 5 Monaten muss der Händler BEWEISEN, dass ein Fehler bei Übergabe NICHT bestand.

In deinem Fall muss der Verkäufer also beweisen, dass der von dir reklamierte Schaden tatsächlich durch den Sturz entstanden ist, seine Vermutung reicht nicht aus.

Durch die Beschädigung hat er zudem seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Er muss dir das Gerät ersetzen. Dazu ist er GESETZLICH verpflichtet. Gehe zum Händler, und weise ihn auf seine Pflicht hin, nimm eine Zeugen mit. Verlange den Umtausch (Eine Reparatur ist hier wohl nicht mehr möglich). Weigert er sich weiterhin, drohe ihm mit rechtlichen Schritten. Weise auf Bewertungsportale im Internet hin. (OHNE konkrete Aussage, dort schlecht zu bewerten)

"In einem Bewertungsportal würde so was aber nicht gut aussehen!"

Wende dich zusätzlich an den Verbraucherschutz deiner Statd

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057

wubbarisk 
Fragesteller
 24.07.2018, 12:31

Vielen Dank für die Antwort! Leider ist das Gerät 8 Monate alt, sonst hätte ich den Verkäufer auf seine Beweispflicht hingewiesen. Wie könnte ich denn beweisen dass das Plastik durch Hitze und nicht durch den Fall gebrochen ist? Sehe da keine Möglichkeit.

Wenn ich nicht beweisen kann, dass es durch die Hitze entstanden ist, muss der Hersteller also dementsprechend das Gerät nicht ersetzen, oder?

Und wenn er es nicht ersetzen muss, was muss er tun hinsichtlich der neuen Beschädigungen?

Mit freundlichen Grüßen

BalZakBarsoom  24.07.2018, 12:40
@wubbarisk

Mmmmh. Das wirst du schwer beweisen können, dazu bräuchtest du ein Gutachten.

Aber dann sind da immer noch die Beschädigungen, die das Gerät unbrauchbar machen. DIE hat der Händler zu verantworten. Und DIE muss er selbstverständlich auch beheben.

Ich würde mit DEM Argument zum Händler gehen und auf Umtausch bestehen. Allerdings musst du mit einer Selbstbeteiligung wegn Wertminderung rechnen.

Wichtig ist, dass du hartnäckig bleibst.

BalZakBarsoom  24.07.2018, 12:45
@BalZakBarsoom

Ach ja: Ist der Fehlr BEKANNT und tritt häufig bei diesem Modell auf, ist das eigentlich Beweis genug

wubbarisk 
Fragesteller
 24.07.2018, 20:01
@BalZakBarsoom

Danke für die Antwort -

Ich bin mir jetzt nur nicht sicher wie ich mich an den Verkäufer wenden soll: es wirkt komisch, einen Austausch zu erwirken von einem beschädigten Gerät, das vorher schon kaputt war. Kannst du mir bitte einen Tipp geben, wie ich die Mail vom Inhalt her am besten verfassen soll?