Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb Garantiezeit wg. fehlgeschlagener Reparatur möglich?
Ich hatte mein 1800€-Lenovo-Notebook (Kauf im Februar) an Medion zur Reparatur eingeschickt (nur Scharnier), dabei wurde zuerst ein Garantiefall abgelehnt wg. angeblichen Wasserschadens (das Gerät hat einwandfrei funktioniert).
Nach jetzt über fünf! Wochen teilt man mir mit, dass ein (unbenanntes, zwischenzeitlich zusätzlich Ersatzteil nicht lieferbar sei und es auf absehbare Zeit nicht sein wird.
Der Hersteller kann also seine vertragliche und gesetzliche Pflicht zur Reparatur (selbst wenn es sich HIER um keinen Garantiefall handeln sollte, könnte er es nach eigenem Bekunden ja auch IM Garantiefall nicht) nicht erbringen.
Kann man in einem solchen Fall vom Kauf zurücktreten?
(Evtl. Verwechslung von Garantie und Gewährleistung bitte ignorieren.)
2 Antworten
Prizipiell wasmaribo0689 sagt aber die Reihengolge ist wichtig. Wenn die Nachbesserungsversuche nicht erfolgreich waren (warum auch immer) hat der Hersteller zunächst das Recht das Produkt zu ersetzen bevor ein Rücktritt in Frage kommt.
Die sind verpflichtet, das teil zu Reparieren. Bekommen die das aus irgendwelchen Gründen nicht hin, kannst du natürlich vom Kauf zurücktreten.
^^ das gilt eigentlich nur, wenn es bereits drei Reparaturen / möglichkeiten zur Nachbesserung gab.
Wenn sie dir ein neues gerät in die Hand drücken, kannst du nicht zurücktreten
Tja, Lenovo sagt:
> bedauerlicherweise haben wir keine guten Nachrichten.
> Nach Rücksprache mit der Fachwerkstatt gibt es, bei der Beschaffung der Ersatzteil Lieferschwierigkeiten.
> Ein Ersatzteil ist bis lang nicht verfügbar und es ist kein Liefertermin abschätzbar.
Da nützen dann auch drei Versuche nichts...