Gewährleistung / Garantie bei Schuhen: Als was zählt ein defekter Klettverschluss?
Guten Tag,
mir ist bewusst, dass Garantie eine freiwillige Leistung und Gewährleistung eine gesetzliche Pflicht ist. Wobei bei der Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer haftet.
Wir verkaufen hauptsächlich Schuhe, die selbstverständlich vor dem Versand auf Fehler geprüft werden. (Onlinehandel)
Nun ist der Fall eingetretten, dass 2 Monate nach dem Kauf auf einmal die Meldung kommt. Der Schuh sei Defekt und der Kunde will sein Geld zurück.
Auf die Angabe hin, dass sowohl Widerruf als auch Kulanz für den Kaufabbruch vorüber sein und wir nicht wissen können was mit dem Schuh gemacht wurde kam die Äußerung: "Er wurde angeblich nur 2 Mal getragen und der Defekt hätte bereits am Anfang bestanden, dass der Klettverschluss nicht halten würde."
Natürlich ist es möglich, dass mal ein Klettverschluss nicht will. Aber genau dadurch werden auch die Verschlüsse vor dem Versand angesehen.
Aber muss ich wirklich davon ausgehen, dass es Kunden gibt - die Entschuldigung für das Wort - so dämlich sind und nicht sofort - innerhalb der Widerrufsfrist - dem Verkäufer melden, dass der Schuh defekt ist?
Materialfehler wie "Sohle bricht" oder ähnliches kann man ggf. erst später feststellen. Aber der Fehler bzgl. eines Verschlusses solle sofort auffallen und kenntlich gemacht werden.
Innerhalb des 1. Monats ist das alles kein Problem, auch wenn wir nur 14 Tage Widerrufsrecht haben.
Bin ich gezwungen dem Kunden das Geld zurück zu erstatten? Oder kann ich Ihm einfach die gleichen Schuhe neu schicken? Reicht es gar aus Ihm die Kunden den Preis für einen "Neuen Klettverschluss/Reperatur" zu geben?
Ehrlich kann ich mir nicht mal erklären was daran kaputt sein soll. Wer sagt mir, dass der Kunde nicht was weggeschnitten hat, oder der Klett so stark verschmutzt ist - keine Ahnung wo er gelaufen ist - dass der Verschluss gereinigt werden muss.
3 Antworten
Er kann das Geld nicht einfach zurück verlangen. Nachdem die 14 Tage Widerrufsrecht abgelaufen sind und vom Käufer ein Mangel festgestellt wird kann er Nachbesserung verlangen. Heißt entweder er bekommt die Ware neu und mangelfrei oder der Verkäufer bessert die mangelhafte Ware nach. Erst wenn dies vom Verkäufer nicht gemacht wird bzw. nicht gemacht werden kann, kann der Kunde sein Geld zurück verlangen.
Hoffe ich konnte helfen :)
Für einen Mode & Schuhexperten eine sehr gute Antwort ;)
Lass den Schuh auf deine Kosten zurückholen, überprüfen ihn und sofern ein Mangel tatsächlich vorhanden ist, kannst du entscheiden, Geld zurück, Reparatur oder Austausch des Schuhs.
Dieses Recht hast du als Verkäufer gemäß §439 BGB
Lass dir den Schuh zurückschicken, dann siehst ob er öfter als 2 mal getragen wurde oder ob er am Klettverschluss rummanipuliert hat.