Gewährleistung in der Garantiezeit mit Smartphone mit Gehäusebeschädigung

7 Antworten

Eine abgeschrammte Kante ist doch kein Grund, die Garantie zu verweigern. Wenn eine Teilreparatur nicht möglich ist, dann ist das ein Problem von Media-Markt und nicht von dir.

Das wäre für mich so, als wenn eine Autofirma wegen eines Kratzers an der Stoßstange einen Motorschaden während der Garantie nicht reparieren würde.

Diese Antwort ist ohne Gewähr und zeigt meine eigene Meinung zu dieser Sache.

Wende dich mal direkt an Samsung. Vor einiger Zeit gab es hier einen vergleichbaren Fall. Nach Kontaktaufnahme mit dem Hersteller, konnte das Gerät plötzlich kostenlos repariert werden ....

Erst mal unterscheidet man zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gegenüber dem Händler geltend zu machen. Hier gilt, dass der Kunde ein Recht darauf hat, ein fehlerfrei funktionierendes Gerät vom Händler zu erwerben. Weiterhin geht das Gesetz davon aus, dass wenn ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, dieser schon von Anfang an vorhanden war. deshalb hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung. Also hat der Händler die Möglichkeit, den Fehler zu beheben und zwar für den Kunden kostenfrei ! Er kann natürlich auch das Gerät direkt umtauschen, dass ist ihm freigestellt. Diese Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die offensichtlich der Kunde durch den gebrauch der Sache selbst verursacht hat. Das wiederum hat allerdings nichts mit normalen Gebrauchsspuren oder Abnutzungserscheinungen am Gerät zu tun. Also kann der Händler nur in speziellen Ausnahmefällen eine Nachbesserung verweigern, z.b. wenn das Gerät offensichtlich durch ein Herunterfallen beschädigt ist. Das Ganze hat nichts mit Garantie zu tun, die eine rein freiwillige Zusicherung des Herstellers ist und auf die man im Zweifelsfall keinen Rechtsanspruch durchsetzen kann, anders als bei der Gewährleistung !

So, wie Du es beschreibst, könnte das Phone trotz der "abgeschrammten Kante" repariert werden. Dann besteh drauf, daß nur die Garantie-Reparatur durchgeführt wird. Anspruch auf ein Neugerät hast Du nicht. Was Du mit "Nachweispflicht" meinst, verstehe ich bei Deiner Beschreibung nicht.

Wie weit greift in einem solchem fall die Nachweispflicht des Verkäufers?

da du das handy neu im mediamarkt gekauft hast und auf dem kaufbeleg nicht steht das es beschädigt war reicht das als beweis aus das der mangel beim kauf nicht vorlag sondern das handy erst bei dir beschädigt wurde.