GestellungsvertragsPFLICHT rechtens?

1 Antwort

Diese Frage wird dir niemand beantworten können ohne deine Verträge zu kennen.

Das übliche Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Prüfung.

Eine Mitgliedschaft ist ungleich einem Arbeitsplatz, auch eine Mitgliedschaft kann man kündigen.

Denkbar wäre, dass du dich mit Beginn der Ausbildung verpflichtet hast noch einen Zeitraum x bei deinem Ausbilder zu bleiben. Dann hättest du mit Bestehen der Prüfung bereits einen Arbeitsvertrag- dann würde das Thema Gestellung Sinn geben.

Du solltest deine Unterlagen mal prüfen lassen - vielleicht gibt es ja eine Mitarbeitervertretung, alternativ Gewerkschaft oder eine Kammer- keine Ahnung wer für diesen Zweig zuständig ist.