GestellungsvertragsPFLICHT rechtens?
Hi,
ich mache meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beim BRK/Schwesternschaft und bin ab 01.04.2022 fertig.
Danach möchte ich bei einem anderen Arbeitgeber eine Stelle antreten.
Jetzt heißt es seitens meines potentiell neuen AG, dass ich eine Genehmigung des alten AG benötige, da Sie mich so nicht einstellen dürfen.
Kurz zur Info, man ist während der Ausbildung als Mädchen automatisch außerordentliches Mitglied der Schwesternschaft und dann seit neustem ( diese Info war mir zu meines Ausbildungsbeginns nicht bekannt) ist man danach automatisch Mitglied und kann nicht kündigen und darf nur via Gestellungsvertrag in andere Häuser gehen.
Ich weiß bis heute nicht, wann ich wie wo kündigen kann bzw warum ich nur via Gestellungsvertrag bei einem neuen AG anfangen kann. Finde es zudem erschreckend, dass der neue AG eine Genehmigung verlangt, da mir zudem mitgeteilt wurde, es wurde bereits von meinem derzeitigen AG eine Anfrage auf Einstellung in einem anderen Haus abgelehnt, weswegen Sie Person XY nicht einstellen durften.
(klar es geht um irgendwelche Wettbewerbsklauseln etc.) aber ich habe mich bei einem anderen AG beworben, nicht sie haben mich angeworben.
Zudem weiss ich nicht mal ob das rechtens ist, eine Mitgliedschaft einfach zu verlängern was von vorne herein so nicht kommuniziert war, noch dazu keine Transparenz darüber zu zeigen, wie man aus diesem Verein wieder austreten kann.
Noch dazu wird auf der Webseite klar geschrieben: wir zwingen niemanden ein Teil des Vereins zu sein.
Ich habe nun ganz klar kommuniziert dass ich das nicht möchte, aber ich habe echt Schiss. Der neue AG meinte sie können nichts machen, ich soll einfach die Genehmigung schicken. Aber die werde ich ohne Zustimmung mit Gestellungsvertrag NIEMALS bekommen….
Am Ende bin ich noch arbeitslos, denn es hat seine guten Gründe warum ich aus diesem „Verein“ unbedingt raus möchte…..
bitte helft mir
1 Antwort
Diese Frage wird dir niemand beantworten können ohne deine Verträge zu kennen.
Das übliche Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Prüfung.
Eine Mitgliedschaft ist ungleich einem Arbeitsplatz, auch eine Mitgliedschaft kann man kündigen.
Denkbar wäre, dass du dich mit Beginn der Ausbildung verpflichtet hast noch einen Zeitraum x bei deinem Ausbilder zu bleiben. Dann hättest du mit Bestehen der Prüfung bereits einen Arbeitsvertrag- dann würde das Thema Gestellung Sinn geben.
Du solltest deine Unterlagen mal prüfen lassen - vielleicht gibt es ja eine Mitarbeitervertretung, alternativ Gewerkschaft oder eine Kammer- keine Ahnung wer für diesen Zweig zuständig ist.