Rechtsfrage zum Vergessen des Geldeinzugs im Verein

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Würde sagen, dass hier Verjährung greift. Alles was vor 2009 an Forderungen offensteht, kann der Verein nicht mehr einfordern. Allerdings sollte man von der "Einrede der Verjährung" Gebrauch machen und das dem Verein schriftlich mitteilen. Etwas unverständlich erscheint mir die Aussage der Bank, dass sie Geldbewegungen auf deinem Konto nur 3 Monate zurückverfolgen kann. Banken sind verpflchtet, auf mehrere Jahre hinweg Kontobewegungen im Bedarfsfalle nachweisen zu können. In deinem Fall ist es der Bank zu aufwändig um die Kontobewegungen zurückliegender Jahre nachzuschauen, deshalb bekommst du diese , doch sehr merkwürdige Antwort von deiner Bank. Hatte auch mal ein ähnliches Problem und meine Bank hat über einen Zeitraum von 8 Jahren die Kontobewegungen nachweisen können. Das ist vorallem dann wichtig, wenn jemand behauptet noch Forderungen stellen zu können, weil Zahlungsverpflichtungen angeblich nicht nachgekommen wurde. Es gibt zudem Forderungen, die aufgrund eines Titels auch noch nach Jahren gezahlt werden müssen und nicht der kurzzeitigen Verjährung unterliegen (30 Jahre).

Jeder Verein kann sich in seine Satzung reinschreiben wie er es gern haben möchte, aber ich glaube nicht, das der Fall in der Satzung geregelt ist. Also zählen vermutlich die Verjährungsfristen lt BGB.

Welcher Verein kann es sich leisten 7 Jahre ohne Mitgliedsbeitrag zu leben??

Die vor dem 1. Januar 2009 entstandenen Ansprueche sind verjaehrt. Alles, was ab dem 1.1.2009 hinzu kam und noch nicht bezahlt/eingezogen wurde kann jedoch noch eingefordert werden. Ansprueche aus dem Jahr 2009 verjaehren hingegen erst mit Ablauf dieses Jahres und dann immer so weiter.

Allerdings verjaehrt nix von allein. Ihr muesst die sog. "Einrede der verjaehrung" geltend machen. Dann bleiben zwar die verjaehrten Ansprueche weiterhin bestehen 9es handelt sich also weiterhin um rechtmaessige Forderungen), sie koennen nur nicht mehr beigetrieben werden.

Erklaert dem Verein gegenueber also, dass ihr bezueglich der vor dem 1.1.2009 entstandenen Ansprueche die Einrede der verjaehrung geltend macht. Die danach entstandenen muesst ihr aber bezahlen.

Wenn ihr bereits gezahlt habt und der Verein bestreitet dies, muesst ihr die Zahlungen beweisen. Gelingt euch dies, muss der Verein die euch im Zusammenhang mit der Beweisfuehrung entstandenen Kosten erstatten. Gelingt es euch nicht, muesst ihr zahlen.

Zahlungsvorgaenge koennen bankseitig auch noch Jahre zurueckverfolgt und belegt werden. Das ist zwar etwas aufwaendig und meist auch nicht ganz billig, es geht aber.