Gespräche auf der Straße aufnehmen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei deiner Frage dreht es sich doch im Kern darum, ob es sich um ein öffentlich oder nichtöffentlich gesprochenes Wort handelt. Nur die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist strafbewehrt (§ 201 StGB).

M.E. stände der Tonaufnahme von auf der Straße rumpöbelnden Jugendlichen nichts entgegen, da öffentlich gesprochenes Wort. 

Grundsätzlich darfst du jedes öffentlich gesprochene Wort aufnehmen. 

Deine Frage ist doch wohl nicht ob du das darfst, sondern ob das dann vor Gericht Beweiskraft hätte, oder ?

candybomberz 
Fragesteller
 22.03.2016, 22:29

Ich dachte das wäre das gleiche, eine legale Aufnahme darf vor Gericht als Beweis verwendet werden oder nicht ?

Kommt drauf an wie die drauf sind. Grundsätzlich gilt in gruppen sind die zu vielem fähig alleine zu gar nichts, ich würde mich eher entfernen um schlimmeres zu verhindern.

candybomberz 
Fragesteller
 22.03.2016, 22:30

Naja, ich meinte vorher Handy auf Aufnahme stellen, vorbeigehen und dann die Aufnahme als Beweis für die Beleidigung verwenden.

zivandivan  22.03.2016, 22:44
@candybomberz

Aha. Ein beweis wäre es wohl schon aber wäge risiko und genugtuung ab ich weiss nicht, für beleidigung sind strafen nicht sehr schmerzhaft ein paar schläge vielleicht schon