Gesetzte Bäckerei?

5 Antworten

Sie müssen doch denn Mitarbeiter sagen wenn eine Kamera installiert worden ist und wo

Das ist dann korrekt, wenn es sich um Kameras z.B. in Ladenflächen, Parkplätzen, Tankstellen usw. handelt.

Wenn eine Bäckerei einen Verdacht hat das einer der Mitarbeiter stehlt und sie dann heimlich eine Kamera installieren

Heimliche Kameraüberwachung (Videoüberwachung) ist aus "wichtigem Grund" für einen gewissen Zeitraum durchaus zulässig, wenn der AG einen konkreten Verdacht wie z.B. Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug hat. Das ist dann auch bei Gericht als Beweismittel zugelassen.

Nach Deinen Kommentaren habe ich den Eindruck, Du willst hier unbedingt eine Bestätigung bekommen, dass solche Überwachungen nicht gesetzeskonform sind und damit nicht als Beweis für einen Diebstahl gelten.

Aber egal, wie oft Du die Rechtmäßigkeit solcher Aufnahmen noch bezweifelst, es ändert nichts an der Tatsache, dass ein AG sein Eigentum auch schützen darf und in diesem Fall die Anbringung von Kameras ohne Information an die Mitarbeiter legal ist.

Du solltest mal etwas realistisch sein. Warum sollte der AG die MA vorab informieren, wenn ein Dieb gesucht wird? Ich persönlich wäre als ehrlicher MA froh, wenn mein AG so eine "diebische Elster" überführt und ich nicht unberechtigt in Verdacht gerate, nur weil ich auch die Möglichkeit zum Diebstahl hätte.

Jeder kennt seine Rechte, aber die Pflichten sind Nebensache ….

Ja, so eine Kamera ist illegal, stehlen aber auch.

Nein, so einfach ist das nicht - bei einem konkreten Verdacht dürfen versteckte Aufzeichnungen gemacht werden und die werden vor Gericht auch anerkannt

Personen- und Datenschutz sind wichtig, aber nicht so absolut, daß sie die Aufklärung von Verbrechen verhindern.

Verboten ist nur die generelle heimliche Überwachung

Sie haben eine Kamera installiert weil sie einen Verdacht hatten , nimm normalen Fall muss ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter Bescheid geben das eine installiert wurde

@Dunya2

Nur, wenn eine generelle Überwachung erfolgt - nach erfolgten Diebstählen und konkretem Verdacht nicht

Also es war nie eine Kamera da und dann als die Kasse anfing nicht zu stimmen haben sie eine Kamera installiert und diese heimlich gemacht und keinen Mitarbeiter einen Ton gesagt

@Dunya2

Macht ja keinen Sinn den Dieb vorher zu informieren, wurde dir doch jetzt schon zweimal erklärt.

Der Arbeitgeber kann dir auch grundlos kündigen. Du weißt ja schon, dass da eine Kamera hängt, also müssen sie es wohl nicht nochmal sagen.

Nie war eine Kamera da und dann haben sie heimlich eine installiert

@Dunya2

heimlich, woher weißt du es dann?

Weil sie eine bei meiner Kollegin installiert haben und es heimlich getan haben ohne ein Wort zu sagen ?

@Dunya2

Sie müssen gar nichts sagen. Sie dürfen öffentliche Räume überwachen wie sie wollen.

Aber muss Mann nicht den Arbeitnehmer Bescheid sagen und es nicht über Nacht machen und diese verstecken

@Dunya2

Nein muss man nicht, wenn man mal scharf nachdenkt dann kommt man gewiss selbst drauf, warum es keinen Sinn macht bei einem Verdacht den vermutlichen Dieb darüber zu informieren.

Ja haben sie. Und das Video wird auch vor Gericht nicht als Beweis zugelassen

Was für Gericht. Wer soll vor Gericht gehen?

Also sie haben sich strafbar gemacht , normaler weise müssen sie denn Mitarbeiter Bescheid sagen wenn sie eine Kamera installieren

@Dunya2

Nein, nicht bei einem konkreten, nachweisbaren Verdacht - nicht nur Mitarbeiter sind schützenswert, sondern auch das Eigentum anderer

Es ist ein Familienbetrieb und nie waren Kameras installiert und dann als sie einen Verdacht hatten haben sie heimlich eine installiert

@Dunya2

Ja, alles okay.