Arbeitsrecht für mobile verkaufswagen?

2 Antworten

Ein solches Verkaufsfahrzeug fällt nicht unter den Begriff der Arbeitsstätte. Somit sind die dementsprechenden Regelungen nicht einschlägig.

Grundsätzlich sind solche Verkaufsfahrzeuge auch nicht unzulässig. Die gleiche Situation hast Du ja auch bei Marktständen, Imbisswagen, etc. Und auch Arbeiten im Freien sind ja bekanntlich zulässig.

Natürlich müssen die erforderlichen und möglichen Maßnahmen getroffen werden, z. B. eine Heizmöglichkeit und angepasste Kleidung.

Einschlägig sind hier u. a. die allgemeinen Regelungen des ArbSchG mit der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.

Zuständige BG wäre vermutlich die BGN, ich sehe hier aber keine direkten Verstöße aufgrund des Einsatzes eines solchen Verkaufswagens.

Und ich vermute mal, dass es nicht in den Wagen regnet, weil dann ja auch die Backwaren unbrauchbar würden.

ASR = Arbeitsstättenrichtlinie

(frei zugänglich)

Da kannst Du Dich schlau machen, bevor Du Dich vielleicht in die Nesseln setzt und die Lage konform ist. Anonym wäre ja suboptimal.

Woher ich das weiß:Hobby
emib5  30.11.2021, 08:45

Da solche Verkaufsfahrzeuge nicht unter den Begriff der Arbeitsstätte fallen ist die ArbStättV und damit auch die ASRen nicht einschlägig.