Gesetzliche Kündigungsfrist berechnen?

6 Antworten

Hallo ich habe eine gesetzliche Kündigungsfrist zum 31.09, also von 3 Monaten. Langt es Also wenn ich bis zum 31.06 kündige? Oder kann ich auch schon vorher die Kündigung losschicken?

Hast Du eine Kündigungsfrist zum 30.09. (den 31. gibt es nicht) oder hast Du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende?

Spätestens am 30.06. (auch hier gibt es keinen 31.) muss Deine Kündigung dem Vermieter vorliegen.

Eher einreichen kannst Du die Kündigung natürlich auch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bitterkraut  22.05.2019, 11:11

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate, steht so oben und im Gesetz. Nix Quartalsende.

anitari  22.05.2019, 11:12
Spätestens am 30.06. (auch hier gibt es keinen 31.) muss Deine Kündigung dem Vermieter vorliegen.

Spätestens am 03.07.2019

Wenn der Vertrag zum 30.09. enden soll, dann jetzt losschicken, maximal bis Ende Juni muss die Kündigung dann bei Vertragspartner zugegangen sein, rechtlich bis maximal 03.07.

Solche Fristen bestimmen nicht, wann Du Kündigung losschickst, sondern bis wann diese spätestens da sein muss.

Beispiel Handyvertrag für 24 Monate am 01.01.2019 abgeschlossen: Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum 31.12. 2020, die Kündigung müsste also bis spätestens 30.06.2020 bei Anbieter zugegangen sein. Ich schicke die Kündigung aber schon am 03.01.2019 hin also zwei Tage nach Vertragsabschluss, das ist auch OK!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie könen jederzeit zum 30.09.2019 kündigen.

Die Kündigung sollte spätestens am 3.Werktag des Monats Juli 2019 dem Vermieter nachweislich zugegangen sein.

Vorher zu kündigen ist nicht verkehrt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei 3 Monaten Kündigungsfrist kannst Du aktuell doch schon zum 31.8.2019 kündigen.

Die Kündigung muß dann spätestens am 4.6. (3. Werktag) beim Vermieter sein.

Willst Du wirklich erst zum 30.9. (den 31. gibt es nicht) kündigen kannst Du das jetzt schon machen.

Küdigen kannst du auch schon 2 Jahre vorher. Kündigungsfrist bedeutet: allerspätestens bis zum Ablauf der Frist.