Vermieter wegen Hausfriendsbruch anzeigen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne Anmeldung / Ankündigung darf er nicht in deine Wohnung. Auch wenn du dort nicht mehr wohnst, denn lt. seiner Aussage hast du noch einen gültigen Mietvertrag.

Jeder, der die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters betritt oder sie trotz Aufforderung nicht unverzüglich verlässt, begeht Hausfriedensbruch (Straftat).

Das gilt sogar für den Vermieter: Ohne Erlaubnis des Mieters darf er die Wohnung nur in ganz wenigen Ausnahmefällen betreten. Und auf gar keinen Fall darf er einen Schlüssel dazu haben – es sei denn, der Mieter wünscht es so.

https://www.bremermieterschutzbund.de/ratgeber/recht-von-a-bis-z/das-hausrecht-hat-der-mieter

Ist jetzt nur mein Halbwissen:

Aber "wenn" jemand bereits 3monate vor vertragende auszieht und sich zB nicht mehr meldet oder mitteilt das er die Wohnung nicht mehr betreten wird und vielleicht vorher sogar schon eine Schlüsselübergabe gemacht hat, hat der Vermieter dann nicht das höhere Interesse sein Eigentum in Schuss zu halten?
Es würde ja sonst 3 Monate lang nicht geheizt und gelüftet werden
Evtl oder ähnliche Argumentation
In so einen Fall rede ich natürlich von individueller Regelung
Aber wäre es dann nicht zu rechtfertigen?

@Dave0000

Das sind allerdings jetzt auch nur Spekulationen, denn es steht nirgends etwas, dass bereits eine Schlüsselübergabe erfolgte und mal abgesehen davon, das mit dem in Schuss halten der Wohnung kann er auch nicht kontrollieren, wenn ich noch darin wohne :) Weder ob ich heize, lüfte, staubsauge oder sonst irgendwie die Wohnung vermülle.

Dafür sind dann i.d.R. Kautionen vorhanden, um ggfs vorhandene Schäden zu beseitigen.

Ja du hast recht das Hintergrund Infos fehlten
Ich wollte nur drauf hinweisen das bei konstruierten Situationen (Gase auf gute Frage) schonmal wichtige unterschiede verschwiegen werden

Und natürlich kannst du die Wohnung verwahrlosen wenn du da wohnst , wenn der Vermieter aber weiß das der Mieter bereits weg ist dann steht das Risiko ja nicht zur Debatte

@Dave0000

.. genau, dann steht das nicht zur Debatte und dann hat er erst recht nichts in MEINER Wohnung zu suchen, vor allem weil die Gesetzeslage es verbietet, einen Zweitschlüssel zu besitzen!

Der zuständige Staatsanwalt wird nach spätestens 6 Monaten das Strafverfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse gegen den Vermieter einstellen.

Du bist einer derjenigen, denen Prinzipien wichtiger sind, als pragmatisches Vorgehen. Lass Dir raten:

1. Wenn Du nicht willst, dass der Vermieter einfach in die leere Wohnung spaziert, dann tausche den Schließzylinder aus.

2. Noch besser ist es, jetzt eine Wohnungsübergabe zu machen. Jetzt, wo seine Frau schon geputzt hat, kann sie doch eigentlich nur in einem guten Zustand sein. Eine sofortige Übergabe befreit Dich von allen Verpflichtungen hinsichtlich der Betreuung der Wohnung und aller Schäden, die irgendwer noch irgendwie verursachen könnte. Leider entbindet Dich das nicht von der Mietzahlungspflicht.

3. Mit der Übergabe verschaffst Du dem Vermieter erst richtig die Möglichkeit, zu jederzeit Besichtigungen mit Interessenten durch zu führen und umso schneller wird er Nachmieter finden und umso schneller bist Du aus der Pflicht, die Miete zu zahlen befreit.

4. Du verschaffst ihm dadurch auch die Möglichkeit, die Wohnung zu renovieren, also z. B. Bad zu erneuern, Türen oder Fenster zu tauschen, neue Böden zu verlegen usw. Sobald er mit solchen Arbeiten anfängt, bist Du von der Mietzahlungspflicht befreit, denn das wäre eine Art Doppelnutzung. Einerseits vermietet an Dich und andererseits genutzt, um die Wohnung instand zu setzen.

5. Eine Anzeige bedeutet, dass Du entweder zur Polizei oder zum Gericht müßtest. Dort wird man sehr unlustig die Anzeige entgegen nehmen und sobald Du das Büro verlassen hast, auf den Stapel der nicht so wichtigen Sachen legen. Dann wird geprüft und man wird feststellen, dass es keinen Grund gibt, die Anzeige weiter zu verfolgen und das Verfahren wird eingestellt. Hast Du was davon? Ich glaube nicht.

Viel leichter könntest Du den Vermieter nun bitten, die Wohnung wieder zu übernehmen und wenn er nicht will, darauf hinweisen, dass Du ihn ansonsten anzeigen wirst. Das will er nicht und wäre Anlass genug für ihn, die Übergabe zu machen.

Macht es Sinn, ihn wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen?

Welchen Sinn außer der Befriedigung deiner Gelüste sollte das wohl haben? Wenn du ihm unbedingt ans Bein pinkeln willst, kannst du das machen.

Richte dich aber darauf ein, dass der Lustgewinn enttäuschend sein wird. Vielleicht fallen ihm auch noch ein paar Nettigkeiten ein.

Glaub mir, ich würde auch lieber meine Ruhe haben. Leider will mich mein Vermieter in die Pfanne hauen und ich will mich dagegen nur wehren.

@anonym1951

Mit einer Anzeige wehrst du dich nicht, sondern eskalierst die Situation lediglich. Du hast keinerlei Vorteil daraus zu erwarten.

Aus deiner Schilderung ist auch nicht zu entnehmen, inwiefern dein Vermieter dich "in die Pfanne hauen" will. Dass es beim Auszug unterschiedliche Ansichten über den Zustand der Mietsache gibt, ist eher die Regel als die Ausnahme.

"Ich bin am 15.09 aus meiner Wohnung ausgezogen"

Ist das ein Schreibfehler ??

Also du hast also zu Ende Dezember gekündigt da du dich an Fristen halten musst?

Gab es eine Schlüsselübergabe
Oder die Mitteilung an den Vermieter das du bereits ausgezogen bist??

Ich habe schriftlich gekündigt, weiß aber natürlich, dass ich noch drei Monatsmieten zahlen muss. Der Vermieter weiß seit dem 18.09 Bescheid, dass ich kündige.

Gab es eine Schlüsselübergabe 
Oder die Mitteilung an den Vermieter das du bereits ausgezogen bist??