Mietverhältnis geschlossen zum 15. Eines Monats und Kündigung Frist laut Vermieter auch zum 15. Eines Monats?

6 Antworten

Handelt es sich eventuell um einen Untermietvertrag? Denn Kündigungsfristen von einem Monat zum 15. des Monats sind ungewöhnlich. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.

Aber wenn es bei dir wirklich so im Vertrag steht. dann muß die Kündigung bis zum 15. Beim Vermieter sein und du bist dann zum 15.11. raus.

Wen du dir nicht sicher bist, schreibst du einfach:

Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin und Bitte um eine Kündigungsbestätigung.

Dann muß der Vermieter den Auszugstermin errechnen.

Nein. Es ist ein ganz normaler Mietvertrag. Ich wohne hier alleine. Aber der wuede halt zum 15.05.2016 abgeschlossen und so steht es auch im Mietvertrag und ich wollte jetzt zum 15.10 kündigen bzw. heute das kündigungsschreiben machen. Ist nur die Frage wann läuft dann das mietverhältnis aus

@Cheekylein

Schreib mal den genauen Passus hier rein, was im Vertrag in Bezug auf Kündigung steht, Wort für Wort.

@berlina76

1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.05.2016 vertragsdauer läuft auf unbestimmte Dauer.

Kündigung des Mietverhältnis: eine ordentliche Kündigung  ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.


Es steht ausserdem aber auch die Rechte beider Vertragsparteien zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung und ausserordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt hiervon

@Cheekylein

Das entspricht der gesetzl. Kuendigungsfrist nach BGB 573c Abs.1. Du kannst fruehestens zum 31.1.2018 kuendigen.

Du kuendigst uebrigens zu dem Tag, an dem das Mietverhaeltnis enden wird (zum 31.1.2018.). Wenn du die Kuendigung beispielsweise am 15.10 abgibst, kuendigst du am 15.10. zum 31.1..

@Cheekylein

In diesem Fall kannst du zum 31.01.2018 kündigen. Nicht zum 15. 

@Cheekylein

"Kündigung des Mietverhältnis: eine ordentliche Kündigung  ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."

3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigung muß spätestens am 3. Werktag des Monats vorliegen.

D.h.Kündigung frühestens zum 31.01.

Wenn es sich nicht um ein moebliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume handelt, auch nicht um ein Zimmer in einem Studentenwohnheim und vertraglich kein noch bestehender beidseitiger Kuendigungsverzicht vereinbart wurde, betraegt deine Kuendigungsfrist (knapp) 3 Monate. 

Kuendigen kannst du nur zum Monatsende (nicht auch zum 15.!). Du kannst jetzt fruehestenz zum 31. Januar 2018 kuendigen. Dazu muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 3.11. (Laender, in denen "Allerheiligen" kein Feiertag ist) bzw. am 4.11. (wenn "Allerheiligen" Feiertag ist) beim Vermieter zugehen.

Für den Vermieter gilt immer die gesetzliche Kündigungsfrist und die Kündigung zum Monatsende. Abweichendes im Mietvertrag stehend wäre unwirksam.

Für Mieter gilt diese ebenso, es sei denn eine kürzere KF bzw. zu einem anderen Zeitpunkt endende  KF wurde mietvertraglich vereinbart (Individualvereinbarung).

Wenn es ein normaler Wohnungsmietvertrag ist, ist es völlig egal, ob der am 15., 5. oder gar am 32. als Mietbeginn enthält.

Reguläre Kündigungen, also nicht fristlos, sind immer zu einem Monatsende und niemals irgendwie zu Monatsmitte oder so. Wenn Du also heute Dein Kündigungsschreiben rausschickst, kannst Du frühestens zum 31.1.2018 kündigen. Natürlich auch zum 28.2.2018 oder 31.3. usw.

Jedoch nicht zum 15.1. oder 15.2. oder so. Das ist gesetzlich so vorgesehen.

Schau in deinen Mietvertrag.

Auch wenn der Mietbeginn an einem 15. war, ist der Kündigungstermin regelmäßig der Monatsletzte.

Nur wenn von beiden Seiten auch der 15. akzeptiert wurde, gilt dieser als Kündigungstermin.