Wie lange kann ich eine Wohnungskündigung rückgängig machen

8 Antworten

Wenn die Kündigung angenommen wurde, dann gilt sie. Wenn du diese wieder rückgängig machen möchtest, so bist du auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen. Einen Anspruch auf Rücknahme einer Kündigung hast du nicht!

Nein. Vertrag ist Vertrag und Kündigung ist Kündigung.

Am besten sofort den Vermitter anrufen. Wenn du ein netter Mieter warst, lässt sich da bestimmt etwas regeln.

Du kannst es versuchen. Wenn der Vermieter noch keinen neuen Mieter hat und ihr miteinander während der Mietzeit klar kamt, könnte es sein, dass er sich drauf einläßt. Ansonsten hast Du Pech gehabt - gekündigt ist gekündigt, da gibts kein Rücktrittsrecht

Rechtlich gesehen nicht. Aber wenn die Wohnung noch nicht weitervermietet wurde kannst du ja mit deinem Vermieter reden.