Mutter muss ins Pflegeheim - Kinder haften für Renovierung der alten Wohnung?

2 Antworten

Nein - zivilrechtlich haftet zu Lebzeiten keiner der Angehörigen für Verpflichtungen des Lebenden (Sippenhaft gibt´s in Deutschland nicht - außer im Sozialrecht). - Allerdings wäre grundsätzlich zu fragen, ob die Renovierung der Wohnung überhaupt vom Mieter bei Auszug zu leisten ist. - Meißt ist das nämlich nach einer gewissen Mietzeit nicht der Fall (steht im Mietvertrag).

Außerdem hat der Vermieter die Kaution (die er wahrscheinlich behalten will). - Aber selber renovieren und den darauf folgenden Mängelrügen mit Zeugen - notfalls sachverständiger Begleitung begegnen - und Abnahmeprotokoll unterschreiben lassen (!) - das ist auch ´ne Lösung!

Da schließen wir uns da der Antwort von StephanF an:

Wichtig für Euch ist auf jeden Fall bei der Räumung und der Wohnungsübergabe ein korrektes Übergabeprotokoll zu erstellen und unterschreiben zu lassen. Eventuelle Mängel würde ich auf jeden Fall fotografieren. Nehmt zur Übergabe der Wohnung an den Vermieter auf jeden Fall einen neutralen Zeugen mit!