Gesetzeslage bei Umtausch ohne Etikett?

4 Antworten

Bei Onlinekäufen hast du ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Begründung.

Allerdings muss der Verkäufer die Ware dann auch an jemanden anders verkaufen können (sonst macht es keinen Sinn). Wenn du dann das Label entfernst, lässt sich die Ware nicht mehr verkaufen.

Deine Erfolgschancen wären da null. In den AGB steht, dass der Verkäufer einen Umtausch nur ohne Entfernung des Etiketts annimmt, du hast die AGB‘s akzeptiert. Du willst ja auch nicht, dass man dir etwas „neues“ zuschickt, wo schon sämtliche Etiketten weg sind.

Bitterkraut  19.11.2017, 16:19

Die AGB können sich aber nicht über das Gesetz stellen - und ein Preisetikett mindert nicht den Wert der Ware. Das kann  der Händler leicht neu anschießen. Da würde wohl jeder Richter dem Kunden recht geben.

ZuumZuum  19.11.2017, 16:59
@Bitterkraut

Ich bin da anderer Meinung, mit Entfernen des Preisetikettes unterstreicht der Käufer seinen Kaufwillen. Der Richter wird fragen ob eine Prüfung der Ware nicht auch ohne Entfernen des Preisetikettes möglich gewesen wäre.

Das ist übrigens ein Erfahrungswert.

Mit der Bestätigung der AGB bei Absenden der Bestelung akzeptierst Du die Bedingungen. Hast Du wenigstens das Etikett noch? Das würde ich dann mit Sicherheitsnadel befestigen.

Kjartan 
Fragesteller
 19.11.2017, 20:58

vielen Dank für die schnelle Rückmeldungen. Das Etikett habe ich noch, leider nur entfernt. An für sich ist das für den Einzelhändler auch kein Problem das Etikett wieder anzubringen. Nur mit der Rechtslage bin ich mir nicht sicher, ich müsste nochmal die AGB's studieren und sowieso am Montag mit dem Händler Kontakt aufnehmen.

Du meinst das Preisetikett? Das kann er neu anschießen, das ist ja nicht die Ware und ein Fehlen mindet auch nicht deren Wert. Du hast ein Rückgaberecht.  Das Preisschildchen ist dafür völlig unerheblich, egal, was der Händler schreibt. Lass dich nicht beirren.