Gesetz für Rauchverbot am Arbeitsplatz?

9 Antworten

Setz dich bitte mal in die Lage von überzeugten kettenraucher und dann stell dir vor einer der früher selbst viel geraucht hat will plötzlich das du auf Arbeit nicht mehr rauchen darfst. Was würdest du denn an den seiner Stelle tun??? Das ist ungefähr so wie als würde ich dir sagen du darfst ab jetzt nicht mehr atmen, nach 3 min würdest du tot umfallen!!! So ähnlich geht es einen kettenraucher wenn er plötzlich nicht mehr rauchen kann. Ich würde das schon aus Respekt vor deinen rauchenden Arbeitskollegen nicht tun, du wärst bei allen unten durch und keiner wird sich dann dir gegenüber normal verhalten. Und wenn du mit so einem Arbeitsklima zurecht kommst... Ich könnte es nicht, ich könnte auch nicht auf Arbeit nicht rauchen, da würde ich ja den ganzen Tag draußen stehen und nicht arbeiten, wie blöd ist das denn???? Außerdem seit ihr in einer Werkstatt warum sollte man da nicht rauchen.? An deiner Stelle würde ich mich um ne andere rauchfreie Arbeitsstelle kümmern!! Denn in einer Firma hat der Chef das sagen und wenn er selbst raucht und dann dich schon auslacht auf die Frage dann hast du schon deine Antwort!! Mein Chef stellt nur Raucher ein!! Sogar Lehrlinge!! Das ist Grundvoraussetzung bei uns!! Wir wollen niemals mit solchen Nichtrauchern arbeiten weil es da nur Ärger gibt. Und ja die Lehrlinge sind noch keine 18 wenn sie bei uns anfangen!!! Aber ist ja egal! Mein Lehrling aktuelles 2. Lehrjahr noch 17 Jahre alt, raucht fast auch schon kette!!!!

Ich finde das gut und das wird auch so bleiben, das ist halt das was eine GmbH ausmacht, eigene Gesetze!!! (wir sind Elektroniker)

Ca 50 mann, 5 Lehrlinge,3 meister alles starke Raucher die mindestens 2 Schachteln auf 8 stunden rauchen wollen...

Und wenn du jetzt mit dem kopf über uns schuttelst dann mach das, wir schütteln über dich auch nur mit dem kopf. Und würdest du bei unserem Chef die frage stellen würdest du sofort die fristlose Kündigung bekommen!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bastikrone 
Fragesteller
 01.01.2020, 22:12

Ich denke dass meine Situation von dir mißverstanden wird. Von mir aus dürfen die Kollegen so viel rauchen wie sie möchten. Ich möchte ihnen das nicht nehmen. Ich möchte für mich in dieser Werkstatt frei von Rauch sein. Ich habe das gleiche recht wie ein Raucher bei uns. Der AG erlaubt das rauchen. Da ist er in der Pflicht auch denen die nicht rauchen die Freiheit zu geben rauchfrei zu arbeiten.

Kuestenflieger  02.01.2020, 15:55
@Bastikrone

in der umgebung sind permanent absaugungen in betrieb ?!

was sagt denn die BG dazu ? ruf mal an ! und der brandmeister der feuerwehr ?

Musiknarr94  01.01.2020, 22:14

Sollen die Süchtigen sich halt pflastern, sinkt nicht so :D

eieiei2  02.01.2020, 08:03

Verlass Dich drauf, wir hätten nicht nur Streit, bei so einem wie Dir, würde ich alle Register ziehen, Berufsgenossenschaft, Arbeitsgericht, Anzeige wegen Körperverletzung, Bildzeitung, alles.

Eine Suchtkrankheit gibt niemandem das Recht, andere zu gefährden, oder auch nur zu belästigen. Du bist ein kranker Junkie.

Familiengerd  02.01.2020, 14:51

Was für ein Schwachsinn, diese "Antwort"!

Oder ist das bloße (blödsinnige) Provokation?

Das hat er nicht zu entscheiden. Der Nichtraucherschutz ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.

Die ArbStättV gehört zu den Verordnungen, die direkt an das Arbeitsschutzgesetz gekoppelt sind – folglich sind Arbeitgeber verpflichtet, sich an die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Doch auch andere Gesetze sorgen dafür, dass Unternehmer auf den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz bedacht sein müssen. So gibt § 618 Bürgerliches Gesetzbuch vor, dass Räume und Vorrichtungen in Betrieben so geschaffen sein müssen, dass Schutz gegen “Gefahr für Leben und Gesundheit” besteht.

Die Arbeitsstättenverordnung widmet dem Nichtraucherschutz einen eigenen Paragraphen. In § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass alle Nichtraucher am Arbeitsplatz vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakprodukte geschützt sind.

Die Unternehmensleitung hat verschiedene Möglichkeiten, dieser Pflicht nachzukommen. Dazu stehen ihr bauliche, technische oder auch organisatorische Maßnahmen zur Verfügung. So ist beispielsweise eine Trennung von Rauchern und Nichtrauchern denkbar, die Schaffung von Raucherzonen oder die Installation von lüftungstechnischen Anlagen. Auch ein allgemeines Rauchverbot ist denkbar.

Es geht hierbei NICHT um die Aufenthaltsräume, das ist ein weiteres Thema. das kann nicht in jedem Betrieb umgesetzt werden.

Aber - was willst Du machen??