Rauchfreier Arbeitsplatz nur während meiner Arbeitszeit? / Rauchen im LKW?
Hallo,
ich bin Berufskraftfahrer und Nichtraucher. Ich fahre zu ca. 90% immer die gleiche Tour in "meinem" LKW. Die restlichen 10% fahre ich Touren von Kollegen die krank, im Urlaub oder sonstwo sind in deren "fremden" LKW's. Wenn ich einen "fremden" LKW fahre, in dem der Fahrer raucht, beiße ich die Zähne zusammen und nehme den Nikotingestank solange hin.
Es kotzt mich jedoch an, wenn in der Zeit ein Raucher "meinen" LKW fährt und mir das Fahrerhaus vollstinkt. Ich habe schon versucht freundlich mit den Kollegen zu sprechen und sie gebeten nicht in meinem LKW zu rauchen. Die Antworten waren dumme Sprüche und wenig Verständnis.
Nun meine Frage: Gilt das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz nur solange wie ich mich an meinem Arbeitsplatz aufhalte oder gilt es auch, wenn ich nicht da bin? Oder anders gefragt: Darf (rein vom Gesetz her) in meinem LKW geraucht werden, wenn ich nicht anwesend bin?
9 Antworten
In diesem Fall hatte der Arbeitnehmer eine Vereinbarung bezüglich Rauchverbot unterschrieben und sich nicht daran gehalten und trotzdem im LKW geraucht:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-01/urteil-kuendigung-rauchverbot
Obwohl gemäß § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) jeder Mitarbeiter ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat, tun sich mal wieder die Gerichte bezglich arbeitsplatz im LKW schwer. Ganz klar wäre es, wenn Richter klar urteilen würden, dass § 5 ArbStättV auch auf die Arbeitsplätze in Fahrzeugen anzuwenden wäre. - Google mit
arbstättv und lies den § 5
Abs. 1 schützt alle Arbeitnehmer vor Tabakrauch, und in Abs. 2 schränkt dieses Verbot insoweit ein, dass der Arbeitgeber das Rauchverbot aufheben darf, wenn er meint, dass Publikumsverkehr das erfordert. - Das ist natürlich ein Unikum, schließlich ist Tabakrauch in der gemeinsamen Atemluft gesundheitsschädlich, und auch die feinen Partikel, die sich von Möbeln und Wänden lösen und in der Luft verteilen (deshalb ja auch der Gestank, ohne die Partikel gäbe es keinen Gestank).
Auf Deinen Arbetsplatz hat Abs. 2 keine Anwendung. - In Deinem LKW gibt es ja kein Publikumgsverkehr, bei dem Dein Arbeitgeber Einkommenseinbußen erleiden könnte, wenn das Publikum nicht rauchen dürfte. - Nichtraucherinitiativen und Ärztevereinigungen kämpfen schon seit vielen Jahren darum, dass die gesetzgebenden Bundespolitiker endlich den Abs. 2 ersatzlos streichen ...
Bist du Besitzer des LKW's?
Der Besitzer stellt die Regeln auf. Allerdings hast du als Nichtraucher einen Anspruch auf Schutz durch deinen Arbeitgeber. Wenn Du also mit deinem Arbeitgeber sprichst, ist er eigentlich dazu verpflichtet auf deinen Schutz zu achten. Allerdings wird dich das bei den Kollegen sicher nicht zum beliebtesten Kollegen des Monats machen.
Ich kann dich verstehen, mir gefiel es früher auch nicht, wenn ein Raucher meinen Wagen fuhr und ich anschließend die gesamte Woche wieder darin wohnte. Rein rechtlich kann man leider nichts machen. Die LKW müssen ja auch Rollen, wenn die Fahrer krank oder im Urlaub sind. Ich schaue, falls ich einmal einteile darauf wer raucht und wer nicht und versuche die Fahrzeuge entsprechend zu besetzen. Es hilft aber schon, wenn die Raucher einen kleinen Aschenbecher nehmen und nicht den im Fahrzeug vollmüllen und dann absteigen und die Dachluke auf Kipp lassen. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte ein Gebot sein. Ihr könnt natürlich mittels Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abschließen,Maß das Rauchen in den LKW beendet. Dann ist sofort Schluss damit, aber ein Kleinkrieg zwischen den Kollegen geht los!!!
Du wirst leider bei einem Süchtigen (Raucher) nicht auf Verständnis hoffen dürfen. Dein Arbeitgeber muss hier klar Stellung beziehen mit einer Betriebsvereinbahrung, dass in dem Wagen nicht geraucht wird. Sollte ja eigentlich auch selbstverständlich sein, dass man im fremden Eigentum nicht qualmt, aber du siehst es ja selber...
leider nein. Das ist eine Sache bei der dein Chef einen Ar in der Hose haben müsste und zu deinen Gunsten Klartext reden MÜSSTE. Beim Rauchverbot geht es gegen das Nikotin und dessen Gesundheitsschädigung und nicht um den Gestank. Deshalb darf an einem Arbeitsplatz nicht geraucht werden während andere arbeiten. Der Gestank ist nicht gesundheitsgefährdend, deshalb hast du hier keinen Rechtsanspruch. Ist genauso krass wie im Hotel. In einer Hotelbar darf nicht mehr geraucht werden, weil der Mitarbeiter dem Rauch ausgesetzt werden würde. Ein Zimmermädchen darf aber ein Raucherzimmer in einem Hotel reinigen, denn der Gestank ist ja nicht giftig ;-)))))