Alkoholausschank an Geschlossene Gesllschaft ohne Konzession

9 Antworten

Nein, Ihr habt keine Konzession fuer Alkoholausschuss, also dürft ihr auch keinen ausschenken.

Nein, nur wenn Du eine Konzession beantragst! Sonst gibt das Ärger mit den Ämtern..

Hallo-bin selbst Gastronm und denke das Ihr in eurem Geschäft auch "Getränke verkauft. Wenn z.B. kein Fassbier verkauft wird habt Ihr sicher auch keine Zapfanlage /Kühlung die abgenommen wurde dafür. - Also gäbe es wahrscheinlich Flaschenbier. Und ne Konzession irgendwelcher Art müsst Ihr doch haben da müsste auch drinstehen was Ihr an Getränken ausschenken dürft. Und wenn das nichts drin steht von Getränken dürft Ihr ja gar keine ausschenken. Also - mal richtigh lesen was in eurer Konzession / Schankerlaubnis drin steht.

Und wenn gar nix geht-dann vermietet doch euer Lokal an die "geschlossene Gesellschaft" Und die Getränke besorgen die halt selber und zahlen dann halt STOPPENGELD _ pro Flasche nen Euro z.B. ;-)

Du brauchst trotzdem eine Konzession.