Geschäftsfahrzeug ausschließlich privat nutzen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du den Wagen nicht steuerlich absetzt und dann etwas vom Finanzamt haben willst, weil du ja schließlich in den Minusbereich kommst dadurch ;) dann sehe ich kein Problem. Für ein Steuerdelikt muss man ein solches ja auch begehen.

Die Frage sehe ich eher beim Händler: da würde ich vorsichtshalber sagen, dass du mit deinem Gewerbe aktuell keinen Umsatz erzielst - erst dann bist du wirklich auf der sicheren Seite. Ansonsten könnte er dir beispielsweise später die Leasingraten verändern, weil ein Gewerbe, das keinen Umsatz erzielt, auf Dauer (wie lang?) ja kein echtes Gewerbe ist. Solchem Theater würde ich ausweichen, indem ich vor Vertragsabschluss klar Schiff mache. Lg

Wenn Du es nicht geltend machst, dürfte es dem Finanzamz reichlich egal sein, letzendlich ist die vergünstigte Leasingrate doch ein Angebot des Händlers/ des Leasinggebers - wenn der einverstanden ist, ist alles OK.

DonProm 
Fragesteller
 16.02.2015, 11:12

Danke sehr für Deine Einschätzung. Ich sehe es ähnlich, aber natürlich will man sich ja so gut es geht absichern, gerade wenn es um das Finanzamt geht.