PC-Reparatur von der Steuer absetzen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das geht nur, wenn die Reparatur bei Dir zu Hause durchgeführt wurde. Wenn der PC in einer Werkstatt repariert wurde, geht es nicht, weil dies nicht "haushaltsnah" ist. Das gilt auch für Waschmaschine und Herd.

Wenn die Reparatur bei Dir zu Hause war, achte darauf, dass es auch auf der Rechnung steht. Viele Finanzämter erkennen das sonst nicht an, weil PCs in der Regel nicht zu Hause repariert werden.

Ein Abzug als Werbungskosten ist aber nicht möglich.

Also bei mir wird der PC in der Regel immer bei mir zu Hause repariert

@pegro2

Dann sind das ganz klar haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG und Du kannst das absetzen. Achte aber wie gesagt drauf, dass auf der Rechnung "Reparatur in der Wohnung" oder ähnliches drauf steht, oder dass Du von der Firma eine entsprechende Bescheinigung hast. Ohne das wurde das bei mir auch nicht anerkannt.

So ist es richtig.

Wie nah am Haushalt darf denn etwas gemacht werden? Leider verwechselt aber sogar das BMF die Begriffe Haushalt (=Wirtschaftseinheit) und Wohnung (=Teil eines Hauses).
 
Deshalb befürchte ich, dass du recht haben könntest, obwohl die Argumentation blödsinnig ist.

@EnnoBecker

Das ergibt sich doch aus einem BMF-Schreiben zu § 35a EStG (ich weiß jetzt nicht von wann das ist). Danach ist haushaltsnah Deine Wohnung mit dem dazugehörigen Grundstück.

@mandelaua

Ich weiß das. Aber ich ärgere mich dennoch drüber, weil der Verfasser des Schreibens ebenfalls die Begriffe nicht sauber auseinanderhalten kann. Und wer will schon wegen sowas klagen?

@EnnoBecker

Ich kann Deinen Ärger verstehen. Aber leider können wir es nicht ändern.

Die Antwort sollte auch nur klarstellend für alle User sein. Dass Du was weißt, hab ich mir schon gedacht. ;-)

Aber egal, hat jetzt ja nichts mehr mit der Frage zu tun.

@mandelaua

Irgendwann verschwindet 35a oder es wird jemand deswegen klagen. Anhängig ist in dieser Sache meines Wissens zur Zeit nichts.

@EnnoBecker

Wegen § 35a ist mir nur das Verfahren bekannt, in dem es um den Anwendungszeitpunkt des neuen Höchstbetrages geht. Aber ich kann jetzt auch nicht sagen, ob das noch bei einem Finanzgericht liegt oder schon beim Bundesfinanzhof.

@mandelaua

Lag beim BFH und ist abgeschmettert. Neue Höchstbeträge ab 2009.

@EnnoBecker

Oh, danke für die Info.

nur den Arbeitszeitanteil

oder wenn du den PC im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit nutzt

Sofern die Reparatur zuhause vor Ort und nicht in einer Fachwerkstatt erfolgte, kann die in Rechnung gestellte Arbeitszeit als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG steuerlich angerechnet werden (aber nur anteilig im Rahmen der Höchstgrenzen {derzeit max. 20% bis zur Grenze von € 3000.--/p.a.}).

nein, kannst Du nicht.

Vielen Dank für diese fundierte und substantiierte Ausführung, die in ihrer Einfachheit sicherlich auch dem schlichteren Geist eingängig sein wird.
 
Ich nominiere dich für den Literaturnobelpreis. Falls das nicht klappt, bitte ich dich, das Amt eines Strafverteidigers zu übernehmen. Denn deine Argumente leuchten ja ganz sicher auch dem letzten rasierten Bonobo ein.
 
Super! Weiter so!

nein kann man nicht.

Wenn du es genau wissen willst, mache deine Steuer online (z. B. mit dem Wiso-Programm) oder frage mal beim Finanzamt nach....

Toller Tip: "Wenn du wissen willst, ob man die Reparaturkosten in die EInkommensteuererklärung eintragen kann, dann mache einfach deine Steuererklärung."
 
hand-vor-stirn-klatsch Wieso bin ich nicht auf diese geniale Idee gekommen?

@EnnoBecker

genau das habe ich gedacht, als ich deine Frage gelesen habe...