Wieviel steuern musse ich zahlen beim hausverkauf, wenn ich ein überschuß habe von 80.000euro?

6 Antworten

Das Frage mal lieber einen Steuerberater. Da gibt es Regeln mit "selbstgenutzem" Wohnraum oder die Kapitalanlage und den Spekulationsgewinn innerhalb von....Jahren....

wenn du selbst im Haus gewohnt hast, und in der Zwischenzeit niemand anderes das Haus gemietet hatte, ist ein Gewinn steuerfrei!

pollo  06.05.2010, 09:24

DH. Anm: [§23 EStG.] Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Sie zahlen von den gesamten Einkommen Steuern an das Finanzamt. Das bedeutet den Gewinn aus der Veräußerung des Hauses und das gesamte Einkommen was Sie oder Ihre Frau zusätzlich verdienen. Da werden sie über ca. 120000 € versteuern müssen. Bei 120000 € wäre das z. B. eine Vorauszahlung zwischen 30000 € und 40000€ fällig. Allerdings müssen Sie ihr gesamtes Einkommen in der Familie rechnen. Denn das Finanzamt kommt mit einer Vorauszahlung von ihren gesamten Einnahmen. Das Finanzamt geht nach einer Tabelle vor.

unter 50 000 €  ca. 7 %

über 50000€    ca. 18 %

über 100000 €  ca. 25 %

und über 150000 € ca.33 %

Allerdings können Sie alle Unkosten beim Einkauf und Verkauf des Hauses abrechnen.

Nach 10 Jahre Eigentum würden Sie keine Steuern wegen Veräußerung zahlen.


Problem ist in § 23 ESTG geregelt: § 23 Private Veräußerungsgeschäfte (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind 1.Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden; Fazit: 2010 Verkauf 2008 gekauft und immer selbstgenutzt, keine Steuer.

www.steuerbartels.de

Ich darf nicht "Steuerberaten" bitte dort nochmal fragen zur Sicherheit, oder ganz einfach beim Finanzamt telefonisch anfragen.

Ich habe da schon gefragt: wenn gekauft 2007 und selbst drin gewohnt länger als 01.01.2010 dann ist der Gewinn steuerfrei! Wenn 2008 gekauft, entsprechend 1 Jahr länger... also 2011 verkaufen.

Also 2 Jahre plus das angefangen Erwerbsjahr muss man es besitzen und selbst drin wohnen.

Glückwunsch wenn´s passt!

Kermit4S  05.05.2010, 23:55

Nochmal: Anruf beim Finanzamt kostet nix aber die Antwort stimmt dann ;-)

EnnoBecker  06.05.2010, 08:23
@Kermit4S

Klar stimmt die Antwort, denn das FA wird sagen, dass es keine Hilfe in der Steuerberatung anbietet, weil es das nicht darf, und man solle sich an jemand wenden, der das darf. Das FA verwaltet die Steuern, es berät nicht. Für diese Auskunft verlangen die FÄ teilweise schon Gebühren. Jena beispielsweise eine Pauschale, und irgendein FA in Niedersachsen bietet hierzu eine 0900- oder 01805-Nummer an.
 
Keine Ahnung, wie oft ich diesen vermeintlich grandiosen Tip, das FA zu fragen, noch lesen muss. Es wird aber auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

Kermit4S  06.05.2010, 22:17
@EnnoBecker

hmh, ich gebe den Tipp nur, weil ich selbst dort angefragt habe. Die meisten Bürger sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Jedoch nicht verpflichtet einen Steuerberater zu nehmen. Meines Wissens MUSS das Finanzamt Auskunft geben und bei der Steuererklärung behilflich sein. Dass man nicht die absoluten Tricks und Kniffe gesagt bekommt ist klar, aber wenn ich frage: muss ich den Gewinn am Haus versteuern, dann MUSS ein wahre Aussage kommen. Es wäre mir ein besonderes Vergnügen diesbezüglich säumige Finanzbeamte zu belehren! Oder aber mich selbst, denn ich werde demnächst mal in Jena anrufen und das prüfen - und mich ausserdem nochmals kundig machen. Womöglich wurden mir die Auskünfte "ausnahmsweise" gegeben. Ich bekam meine gewünschten Auskünfte vom Finanzamt Nähe Stuttgart und 100 km südlich davon, problemlos. Sowohl vor Ort als auch telefonisch.

mysiegen 
Fragesteller
 06.05.2010, 12:26

gilt das mit der 2jahren selbst wohnen auch wenn ich es teilweise vermietet habe, wie gesagt da, die wohnung zu groß ist. es sind 2 wohneinheiten mit je 120qm.

EnnoBecker  06.05.2010, 13:33
@mysiegen

Was zivilrechtlich ein Grundstück ist, kann steuerrechtlich in vier zerfallen:
 
- eigengenutzt als Wohnung
- vermietet als Wohnung
- vermietet als Betriebsgrundstück
- eigenes Betriebsgrundstück
 
Du hast also wahrscheinlich Nr 1 und Nr 2. Also hast du zwei Grundstücke, die du getrennt beurteilen musst.
 
Im Ergebnis unterliegt der Teil, der vermietet wurde, der Einkommensteuer. Der Teil, der durchweg selbst bewohnt war, nicht.