Gerichtstermin wegen 0.6gramm Mariuhana

9 Antworten

Die Klage wird wegen Geringfügigkeit eingestellt und sollte es trotzdem zur Verhandlung kommen ist die Strafe sehr gering, allerdings ist mit Problemen bei der Führerscheinstelle zurechnen.

tolmus 
Fragesteller
 04.11.2012, 19:08

es kommt zur einer verhandlung

DerHans  04.11.2012, 19:13
@tolmus

Dann war es garantiert nicht dein Erstkontakt

tolmus 
Fragesteller
 04.11.2012, 19:16
@DerHans

ehm doch ich hatte meinem leben davor noch nie eine straftat begangen ob du es jetzt glaubts oder nicht

Naja, es ist ers mal gut, daß du nichts mehr nimmst. Wenn du mit Drogen von 0,6mg erwischt worden bist, dann war das ja, so würde ich es verstehen, dein Eigenkonsum und treibst somit keinen Handel. Das ist ganz wichtig, daß du das auch den Richter so sagst. ich glaube Vorwiegen mußt du das nicht, aber man wird dich fragen, ob es eingezogen werden kann. Du solltest das auch zu lassen, denn somit gibt es ein bessere Bild. ich denke, du mußt zur Suchtberatung und mußt dich einen Drogensceening unterziehen. Da du erst 17 Jahre bist, kommst du vor einem Jugendgericht und wirst nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Das dürfte nicht so hoch sein. Vielleicht Sozialstunden. ich rate dir ganz dringend, die finger in zukunft davon zu lassen, denn das bringt nichts. Dir wünsche ich noch einmal viel Glück und ein ganz mildes Urteil. Liebe Grüße von bienemaus63

0,6 Gramm? Auf dem Revier an dem Tag sagte man dir auch das Gewicht?

tolmus 
Fragesteller
 04.11.2012, 19:03

sie wogen ab aber eine zahl haben sie mir nicht genannt

Defram  04.11.2012, 22:01
@tolmus

Hm schade, sonst hätteste das korrigieren lassen können.

Eine Gerichtsverhandlug ist kein Wunschkonzert. Wenn die Anklage lautet 0,6 g wirst du da wohl kaum etwas gegen untenehmen könne. Denkst du, man hätte dir etwas dazu geschmuggelt? Wer sollta daran ein Interesse haben

tolmus 
Fragesteller
 04.11.2012, 19:14

ich denke aber kaum das ein dealer eine kaputte waage hat und mir mehr zeug verkauft für den gleichen preis

jugendstrafen werden grundsätzlich nicht ins normale führungszeugniss eingetragen nur fals du später beim staat arbeiten willst können die deine jugendstrafen einsehen

das weiß ich asu sicherher quelle von meinem bwh