Gerichtstermin ohne Begründung abgebrochen

3 Antworten

Es könnte sein, das der Richter krank wurde, es könnte sein, dass es Terminverschiebungen an dieser Kammer gibt, es könnte sein, dass der Anwalt des Beschuldigten um Terminverlegung gebeten hat, es könnte sein, dass der Staatsanwalt um Terminverlegung gebeten hat.

Vermutlich gibt es noch Gründe, an die ich jetzt nicht denke.

Die Wirkung ist immer die gleiche, der Termin findet nicht statt und Du brauchst an dem Tag nicht zu kommen.

giraffeneinhorn 
Fragesteller
 30.08.2014, 13:25

dann brauch ich ja auch nie wieder jemanden anzeigen wenn das Gericht einfach mal absagt wenns kein bock hat. hätten sie jetz geschrieben dass es einen neuen termin geben wird hätt ichs ja noch verstehen können aber einfach so BÄM abgesagt. naja.

wfwbinder  30.08.2014, 14:09
@giraffeneinhorn

So sind nun einmal diese Schreiben aus den Ämtern. Man teilt einen neuen Termin mit, wenn der feststeht.

Das schreiben mit dem neuen Termin kann in 2 Tagen, oder 2 Wochen kommen.

Ebenso die Sache mit dem Grund für die Verschiebung des Termins. Da die Wirkung, die gleiche ist, egal ob der Richter gestorben ist, oder der Staatsanwalt um Verschiebung gebeten hat, wird es nicht mitgeteilt.

Wenn überhaupt hast Du nur einen (noch behebbaren) Fehler gemacht. Du hättest ja dem Verfahren als Nebenklägerin beitreten können. § 395 StGB geht ausdrücklich bei Strafverfahren nach 238 StGB (Nachstellung/Stalking).

Dann wird Dir automatisch mehr mitgeteilt.

Der Termin wurde ganz sicher nicht ohne Grund abgesagt. Dir wurde nur kein Grund genannt. Das ist etwas anderes.

Mögliche Gründe sind:

  • Ein anderer Zeuge oder Richter oder Anwalt sind krank oder im Urlaub

  • Zusammenfassen mehrerer Verfahren und deshalb ein neuer Termin irgendwann, wo alles auf einmal verhandelt wird.

  • Einstellung § 154 StPO, weil er wegen anderer Sachen eine ungleich höhere Strafe zu erwarten hat

  • Der Richter arbeitet nicht mehr dort, ein neuer Richter muss sich erst einarbeiten. .Oder ein Anwalt muss sich erst mal einarbeiten

Wie Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten. Einen Anspruch auf Auskunft über den Grund hast Du nicht.. Allerdings hast Du ein Recht auf Mitteilung darüber, wie das Verfahren am Ende beendet wurde.. Und die Absage des Termins bedeutet ja noch nicht zwangsläufig das Ende des Verfahrens.

Das Strafverfahren geht dich ja auch nichts an. Da bist du maximal Zeugin und das jetzt auch nichs mehr. Die müssen dir nicht sagen warum die Gerichtsverhandlung nicht statt findet. Vielleicht ist jemand erkrankt oder es wird ohne Gerichtsverhandlung geregelt/bzw. das Verfahren eingestellt.

giraffeneinhorn 
Fragesteller
 30.08.2014, 13:32

tolles rechtssystem... aber danke für die antwort wie gesagt werd ich mir das nächste mal sparen. lustig dass mich das nichts angeht von rechtswegen war doch meine anzeige :D

diroda  01.09.2014, 10:39
@giraffeneinhorn

Wenn du Einfluß haben willst muß du selbst klagen, als Nebenkläger im Strafverfahren oder privatrechtlich auf Schadenersatz/Schmerzensgeld.