Gerichtskosten übernahme ALG1?
Hallo Leute,
ich benötige mal Hilfe.
Ich bin im Moment Arbeitslos und bekomme ALG1
Bei mein KFZ wurde das Getriebe repariert, ca 2500€ hat es gekostet.
Das Getriebe ist nach ca 1,5 Monaten komplett ausgefallen.
Die Werkstatt reagiert nicht auf Anrufe, Nachrichten usw.
Nun wurde ein Anwalt eingeschaltet (heute) dieser Teilte
mir mit, dass eine Klage ca 2000-3000€ kosten wird weil ein Gutachter vom Gericht eingeschalten werden muss und da ich keine Rechtsschutz habe wäre beim verlieren des Falls eine hohe Summe fällig die ich zahlen müsste.
Wie sieht es aus, gibt es da keine Hilfe vom Staat wenn man wenig einkommen hat um ein Rechtsstreit zuführen?
Habe einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt, gibt es kein für Kostenübernahme vom gesamten Rechtsstreit?
Bitte um Hilfe!
Hoffe es ist nachvollziehbar
7 Antworten
Hallo.
Einen Beratungsschein vom AG bekommst du erst, wenn Aussicht auf ein positives
Erfolg geben ist.
Du hättest dir eine Gewährleistung vom Betrieb geben lassen müssen. Das ist üblich für 6 Monate.
Das sehe ich hier nicht, also da bekommst du nichts.
Das ist nun leider so. Das ist nicht nur bei dir das gilt für alle die kein Rechtschutz haben, aber die müssen das auch erst zustimmen, das würden die nach meiner Meinung auch nicht machen. Irgendwie geht es meist immer weiter.
Mit Gruß
Bley 1914
Moin,
wenn du finanziell nicht in der Lage bist, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, der Rechtsstreit in der Sache aber für die Aussicht auf Erfolg hätte, wird dir auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt. Das würde ich an deiner Stelle mit deinem Anwalt besprechen, der würde ggf auch für dich den Antrag bei Gericht stellen.
Vielen Dank, werde dies in betracht ziehen :)
Hallo,
du kannst dich evtl. beim ADAC erkundigen, die Verbraucherschutzstelle deiner Stadt kann dir auch helfen beim Aufstellen eines Schreibens an die Werkstatt...
Die Rechnung scheint mir sowieso übermäßig hoch, für ein neues Getriebe habe ich damals ein bißchen mehr als 900,--€ bezahlt...
Laß mal die Rechnung vom ADAC prüfen...
Emmy
die beratungshilfe ist nur für den anwalt. für das gerichtsverfahren kannst du verfahrenskostenhilfe beantragen. das hätte dir dein anwalt aber sagen müssen.
Nein, wieso soll der Staat dir deine privaten Rechtsstreite finanzieren? Was, wenn du den Prozess verlierst, dann zahlt die Allgemeinheit für den Schmarrn.
Weil jeder Bürger, unabhängig von seinem Einkommen, die Möglichkeit haben sollte seine Rechte auch gerichtlich einzufordern. Aus diesem Grund gibt es eben die Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.