Gerichts und Vollstreckungskosten

4 Antworten

Vollstreckungskosten entstehen, sobald der Gerichtsvollzieher den Auftrag zur Pfändung bzw. Schuldeneintreibung bekommen hat. Die Gebühr wird vom Gläubiger vorgestreckt und anschließend versucht vom Schuldner mit zu pfänden.

Wenn man als Gläubiger selbst eine Forderungsaufstellung erstellt, kann man in der Tat keine reinen Vollstreckungskosten geltend machen, denn diese sind die klassischen Kosten des GV. Man kann als Gläubiger höchstens "Vorkosten der Vollstreckung" fordern, jedoch nur dann, wenn es sich hierbei auch um einen vollstreckbaren Titel handelt, also in der Regel um ein Gerichtsurteil.

Inkassobüros pflegen der Hauprforderung aber immer noch alles mögliche an Nebenforderungen hinzuzufügen. Das ist zwar anfechtbar, aber der Schuldner ist in der Regel schon durch die Hauptforderung so beansprucht oder eingeschüchtert, daß kaum je eine Anfechtung erfolgt.

  • Antrag auf Vollstreckungsbescheid
  • Anfrage im Schuldnerregister
  • Anträge für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

Es gibt da so einiges, was Gebühren auslöst, die der Schuldner am Ende zahlen müsste. Und nicht immer ist auch direkt ein Gerichtsvollzieher involviert. Manchmal spielt der Gerichtsvollzieher auch einfach nur Postbote.

Das heißt durch diese Kosten ist im Normalfall ein Gerichtsvollzieher tätig geworden. Die Sache ist über 10 Jahre alt und Ich bin mir sicher das die Forderung beglichen ist. Ich suche die Unterlagen wie doof und finde Sie nicht, ist ja auch über 10 Jahre her!!