Inkassoschreiben für schuld vor 16 Jahren?

7 Antworten

Tja, warum hast du denn damals nicht bezahlt?

Ich denke allerdings auch, dass nur die titulierte Forderung zu Zahlen ist, aber keine Inkassokosten. Ich verstehe auch nicht, wieso die überhaupt noch ein Inkassobüro einschalten, und nicht einfach den Gerichtsvollzieher schicken.

Ob du die Zinsen zahlen musst, steht im Titel. Wahrscheinlich ja.

Ich sagte ja alles was im Titel ist zahle ich aber die nachfolgenden kosten will ich Nichtwählern da siich ja nach dem Titel kamen zwischen 2000 und 2016

Nur das was im Titel steht ist 30 Jahre vollstreckbar.

Fordere also nochmals mit Fristsetzung den Titel und kündige an, bei fruchtlosem Verstreichen ohne Vorwarnung Strafanzeige zu erstatten.

Nur das was im Titel steht ist 30 Jahre vollstreckbar.

Und die Zinsen der letzten 3 Jahre bzw. seit 2013. Und notwendige Vollstreckungskosten (also wenn ein GV da war oder Adressauskunft, wenn man umgezogen war). Mehr nicht.

@mepeisen

Und die Zinsen der letzten 3 Jahre bzw. seit 2013.

Bitte eine Quelle für Deine Behauptung, dass es nur die letzten 3 Jahre sein dürfen. siehe auch Kommentar unter meiner Antwort, den Du nicht beantwortet hast.

Textvorschlag (Einschreiben):
"Wertes Inkasso. Ihre Haltung interessiert mich nicht. Die nicht titulierten Zinsen unterliegen einer Regelverjährung. Ihre Weigerung, die Forderungsaufstellung zu bereinigen, habe ich zur Kenntnis genommen. Ich behalte mir vor, diese Bereinigung auf ihre Kosten via Anwalt und Gericht zu erzwingen. Im übrigen werde ich nun Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen, denn sie kennen nicht nur die Gesetze, sie haben ständig damit zu tun, dass Schuldner Verjährungseinrede hinsichtlich Zinsen erheben. mi vorzulügen, dass Zinsen nicht verjähren würden, ist geradezu böswillig.

Davon abgesehen wollen Sie mir erst einmal eine Kopie des angeblichen Titels zukommen lassen. Nach meinen Unterlagen gibt es keinen Titel aus dem Jahre 1999 gegen mich. Sobald Sie mir die Kopie haben zukommen lassen, werde ich das Ganze prüfen. Da ich nicht von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgehe, behalte ich mir Einspruch gegen den Titel, sowie Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor. Sie wissen sicherlich bereits, wie das ausgeht.

Sollten Sie sich nun auf eine Personenverwechslung oder ein Versehen berufen, behalte ich mir im Übrigen Strafanzeige wegen Nötigung/ Betrugs vor."

EOS muss leider so deutliche Worte bekommen. Nach meiner Erfahrung reagieren die sonst nicht richtig auf Briefe, wenn dort die Worte "Anwalt, Gericht, Polizei" nicht enthalten sind.

Dann würde ich mich wegen der Verweigerung, die verjährten Zinsen zu streichen ans Aufsichtsgericht wenden (Müsste das AG Hamburg sein). Das kostet außer Briefporto nichts. Ich würde denen schreiben: "Wertes Gericht. Das Inkasso EOS SaF will eine Forderung bei mir betreiben. Der Nachweis des behaupteten, mir aber unbekannten Titels steht noch aus. Jedenfalls habe ich parallel bereits insbesondere bei den Zinsen eine Verjährungseinrede erhoben. Der Titel soll aus 1999 stammen. Es gab keine Vollstreckungshandlungen oder Schreiben bis in diesem Jahr. Das Inkasso weigert sich und führt zudem noch völlig falsch aus, dass Zinsen grundsätzlich ebenfalls einer 30jährigen Verjährungsfrist unterliegen würden. Das Inkasso will hier vorsätzlich mittels Falschangaben Schuldner in die Irre führen um sich oder Gläubiger widerrechtlich zu bereichern. Dies demonstriert zudem, dass das Inkasso nicht über die notwendige Fachkenntnis oder Sachkenntnis verfügt, Inkassodienstleistungen zu erbringen. Von Amts wegen ist dem Inkasso daher die Lizenz zu entziehen. Mindestens aber ist dem Inkasso zu verbieten, hinsichtlich der Verjährung solche völlig absurden und falschen Angaben bei Schuldnern zu machen um so ihre Stellung als Rechtsdienstleister vorsätzlich rechtsmissbräuchlich auszunutzen."

Echt super vielen dank genau so werde ich denen schreiben :/)

Zu behaupten man habe einen Titel, wenn keiner besteht erfüllt den Straftatbestand der Nötigung und des Betrugs.

Also noch mal auffordern eine Titelkopie vorzulegen (check auch mal deine Schufa) binnen 7 Tagen, sonst erstattest du Strafanzeige.

Also der Titel besteht sicherlich...den habe ich jetzt angefordert und ich würde das zahlen alles andere außerhalb des Titels nicht

@winlin

Die Zinsen der letzten 3 Kalenderjahre sind ebenso zu zahlen, denn diese sind nicht verjährt.

Also der Titel besteht sicherlich...den habe ich jetzt angefordert und ich würde das zahlen alles andere außerhalb des Titels nicht

Also der Titel besteht sicherlich...den habe ich jetzt angefordert und ich würde das zahlen alles andere außerhalb des Titels nicht

Also der Titel besteht sicherlich...den habe ich jetzt angefordert und ich würde das zahlen alles andere außerhalb des Titels nicht

Also der Titel besteht sicherlich...den habe ich jetzt angefordert und ich würde das zahlen alles andere außerhalb des Titels nicht

Ja aber die Zinsen die ich zahlen muss sind doch die die anfallen seit dem ersten Kontakt zu mir oder

@winlin

Alles was tituliert ist und die Zinsen von 2013 bis heute.

Alles andere wäre verjährt.

Evtl. mal überlegt ob die Forderung verwirkt sein könnte?

@kevin1905

Alles andere wäre verjährt.

Bist Du sicher das mit einem Titel trotzdem die Zinsen verjähren wenn es mehr als drei Jahre zurückliegt?

Bitte gebe mir eine Quelle damit ich mein Wissen erweitern kann, denn ich bin da ganz anderer Meinung.

@johnnymcmuff

Bist Du sicher das mit einem Titel trotzdem die Zinsen verjähren wenn es mehr als drei Jahre zurückliegt?

Ja.

Bitte gebe mir eine Quelle damit ich mein Wissen erweitern kann, denn ich bin da ganz anderer Meinung.

Deine Meinung interessiert niemanden...

Google wirst du bedienen können oder? Das führt dich zu genug Seiten von Rechtsanwälten, die diese Meinung der Regelverjährung von Zinsen nicht nur vertreten, sondern sie auch anhand von Gerichtsurteilen begründen.

Alles was nicht im Titel aufgeführt ist, verjährt logischerweise nach drei Jahren. Und da Zinsen erst später anfallen, können sie noch nicht davon erfasst sein.

Ich teilte denen mit das ich nur die Hauptforderung inkl der Kosten zahle welche tituliert sind alles andere wäre verjährt.

Wenn es einen Titel gibt ist nichts verjährt.

 Man sagte mir dann das es 30 Jahre gilt. Das ist mir auch klar und das zahlen ich auch also die Hauptforderung und weitere Kosten welche tituliert sind...

Manchmal werden Gebühren gefordert die zu hoch sind oder nicht rechtens.

aber alle weitere Aufstellungen wie z.b. Zinsen bis 04/2016 will ich nicht zahlen. 

Zinsen muss man zahlen.

Was soll ich jetzt machen? Habe die Gebeten mir den Titel zuzuschicken aber man schickte mir nur obige Aufstellung und den Hinweis 30jahre vollstreckbar. Das bezieht sich doch hier aber nur auf die titulierte Hauptforderung oder??? Was soll ich jetzt machen????

Meine Tochter hatte Probleme mit einem Inkassounternehmen.

Ich habe das Inkasso per Einschreiben aufgefordert mir einen Brief zu schicken, weil wir noch nicht mal wussten um was es ging. Es wurde mir der Gerichtsbeschluss zugesandt.

Dann haben wir zunächst Ratenzahlung vereinbart und auf einmal kam eine Ratenzahlungsvereinbarung in der eine viel höhere Summe gefordert wurde womit wir nicht einverstanden waren.

Dann erinnerte ich mich an das erste Schreiben von denen, wo sie meine Tochter baten sich zu melden und eine Ratenzahlung oder einen Vergleich anzubieten.

Über 700 Euro wollten sie haben, ich habe 500 als Einmalzahlung angeboten und sie haben sich darauf eingelassen. ( Das war die Grundsumme + Zinsen).

Ich würde an Deiner Stelle auch einen Vergleich vorschlagen, falls Du Geld hast oder auftreiben kannst.

Versuchs mal mit 1/3 der Forderung. Die Summe muss dann natürlich auf einmal bezahlt werden.

Zinsen muss man zahlen.

Das ist einfach nur falsch. Nur die im Titel ausgerechneten Zinsen muss man bezahlen, sowie die letzten 3 Jahre.

Die übrigen Zinsen zwischen Titel und 2013 sind verjährt. Denn die unterliegen einer Regelverjährung.

@mepeisen

Die übrigen Zinsen zwischen Titel und 2013 sind verjährt. Denn die unterliegen einer Regelverjährung.

Etwas zu behaupten ist eine Sache, es zu belegen wäre nett.

Das Forderungen in der Regel der dreijährigen Verjährung unterliegen weiß ich, aber was ist, wenn ein Titel vorliegt?

Wurde z.B. ein Mahnbescheid erstellt dann tritt eine Hemmung der Verjährung ein:

http://www.kanzlei-irion.de/Verjaehrung.html

Mit einem Mahnverfahren oder einer Klage kann die Verjährung verhindert werden:

http://www.goadvo.de/files/wann_ist_ein_inkassoverfahren_sinnvoll_1.pdf

Wenn Du eine andere Quelle nennen kannst die das Gegenteil  besagt, dann bitte her damit.

LG

johnnymcmuff

@johnnymcmuff

Soso, nicht passende Antworten lässt du hier also löschen? Warum?

@mepeisen

Bezüglich Deines "Kompliments" eine letzte Anmerkung:

Ich habe niemanden beleidigt. Dass du mir aber PMs schickst ohne dass ich darauf antworten darf, ist dreist.

Als usermod junior kann man das, das ist daher auch nicht dreist.

Du tust leider allwissend und doch hast du in einigen Fachbereichen einfach absolut keine Ahnung. Dein Aufruf nach Referenzen wurde beantwortet.

Das ist Deine Meinung und die kannst Du für Dich behalten.

Ich tue hier nicht allwissend und wie ich Dir bewiesen habe, machst Du auch Fehler und antwortest auf Themen von denen Du wenig Ahnung hast,

Nur weil du es nicht einsiehst, heisst das noch lange nichts.

dito

Nimm Abstand davon, mich hier zu "stalken". Nimm Abstand davon, einfach ohne Grund meine Kommentare löschen zu lassen. Und bleib bei den Themen, wo du dich auskennst, dann gibt es auch keine Probleme.

Wer stalkt hier wen? Der Support hat Deinen beleidigenden und aggressiven Kommentar gelöscht und das macht er nur, wenn er der Meinung ist dass er gelöscht werden muss. 

Und dann konntest Du einfach nicht ruhig sein und musstest nochmal einen unnötigen Kommentar schreiben.

Ich lasse mir auch nicht verbieten negative Beiträge zu beanstanden.

Achja: Du erhältst hiermit ein Verbot, mich nochmals direkt persönlich zu kontaktieren. Jede weitere persönliche PM werde ich dem Support melden und anregen, dir deinen Status komplett wegzunehmen wegen Missbrauchs deines Status. Danke für dein Verständnis.

Jetzt wird es kindisch.

Jemanden darauf hinweisen dass er nicht frech sein soll und sich an die Richtlinien halten soll kannst du mir nicht verbieten und das verbietet mir der Support auch nicht.

Jede weiteren beleidigenden oder agressiven Kommentar werde ich beanstanden.

Jeden weiteren Missbrauchs eines Kompliments werde ich ebenfalls an den Support weiterleiten.

Jeden weiteren Kommentar kannst Du für Dich behalten.

Danke für eure Hilfe echt super und sehr hilfreich