Deutscher Inkasso-Dienst EOS DID

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst ist zu prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Fordere dir Vertragsunterlagen bzw. eine Grundlage für die Forderung an. Ferner solltest du überprüfen, ob die Forderung gegen dich tituliert wurde. Dann müsste ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegen, den dir der Inkassodienstleister in Kopie zusenden soll. Sofern ein solcher Titel nicht vorliegt, ist die Forderung bereits seit 2011 verjährt und du musst nicht mehr zahlen.

Sofern die Forderung tituliert ist, kann sich das Inkassounternehmen mit der Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher, Kontenpfändung) 30 Jahre Zeit lassen. Innerhalb dieser Zeit kann das Unternehmen jedoch jederzeit und ohne erneute Anmahnung die Zwangsvollstreckung einleiten!

Die meisten Inkassounternehmen überprüfen die Bonität von Schuldnern. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass aktuell bei dir nichts zu holen ist (arbeitslos, harte Negativmerkmale usw.) kann es gut sein, dass das INkassounternehmen den Vorgang in die Langzeitüberwachung steckt. Dass heißt, dass in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird, ob sich an deiner finanziellen Situation etwas geändert hat und bei positiven Anzeichen, die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.

Du solltest ferner auch überprüfen, ob das Inkassounternehmen die Forderung gekauft hat oder nur das Treuhandinkasso durchführt. Im erstgenannten Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass die Forderung für einen sehr geringen Teil des Forderungssaldos gekauft wurde, weshalb es sich lohnen könnte, einen Vergleich von ca. 30-50€ anzubieten!

jassi010 
Fragesteller
 27.10.2012, 12:51

Super vielen Dank für Eure Hilfe, ich habe schon ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich den Nachweis anfordere, bzgl. der titulierung das werde ich auch gleich mit dazu nehmen. Vielen Dank ich wünsch euch ein schönes Wochenende

Hast du denn schonmal gegoogelt? Ich würde diesem Inkasso-Dienst schreiben, dass ihre Forderung verjährt ist und dir gar nicht bekannt ist, dass du noch irgendwo eine offene Rechnung hast.

http://www.123recht.net/Deutscher-Inkasso-Dienst-EOS-DID-%28betrug%29-__f335543.html

jassi010 
Fragesteller
 26.10.2012, 18:25

Vielen Dank für den Link, ich habe mir die Unterlagen abgefordert, aber das Schreiben von denen sieht unseriös aus, es fehlen Angaben u.a. Datum der angeblichen Bestellung. Jetzt muss ich mal abwarten :(

Moment. Die Forderung soll aus dem Jahr 2008 sein?

Nach meiner Rechnung ist diese schon verjährt. Tituliert ist diese bestimmt nicht, sonst hättest du tatsächlich schon den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

jassi010 
Fragesteller
 26.10.2012, 18:19

Vielen Dank für dein Kommentar. Ab wann ist denn eine Forderung hinfällig?

Helmi123  26.10.2012, 20:04
@jassi010

Eine Forderung, wenn sie nicht tituliert ist, ist nach drei vollen Kalenderjahren verjährt. Es ist als völlig egal, ob die Forderung von Januar 2008 oder Dezember 2008 ist. Nach den vollen Kalenderjahren 2009, 2010 und 2011 ist die Forderung am 31.12.2011 um 24:00 Uhr verjährt.

Die Forderung ist verjährt

Setz den Inkassoladen darüber schriftlich in kenntnis und der Spuk hat ein Ende

Untersage zusätzlich - im selben Schreiben - die weitergabe deiner Daten gem BDSG

LOL

Bei der rethorisch brillianten Argumentation von Call Agent Frau Sommer weiß man nicht ob man lachen oder weinen soll -

ist die Forderung berechtigt? Wenn ja, zahlen Wenn nein Widerspruch einlegen und abwarten. Wenn die schon 3 mal eine Fordrung an Dich hatten und immer noch kein Mahnverfahren läuft, dann kannst Du Dich getrost zurücklehnen. Dann hat ein Mahnverfahren nämlich keine Aussicht auf Erfolg. Als Nachsatz... Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, benötigt die Firma erst einmal einen Tilel vom Amtsgericht. Erst dann kann sie den Vollzieher losschicken. Einen Titel bekommen die aber erst durch die Einleitung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht.

jassi010 
Fragesteller
 26.10.2012, 18:14

Vielen Dank für deine Antwort, auf dem Schreiben ist nur die Forderung angegeben. Vom Mahnverfahren ist keine Rede. Ob die Forderung berechtigt ist, hmm.. ich bestell schon ab und an im INternet, bezahl auch schön fleißig, aber was in 2008 war, keine Ahnung.Ich hab jetzt die Unterlagen angefordert, die denen angeblich vorliegen. Mal schaun.Vielen Dank nochmal.

kevin1905  26.10.2012, 19:37

Das Mahnverfahren hätten die mal bis zum 31.12.11 einleiten sollen. Jetzt kann er die Verjährung einreden, und die Sache ist aus der Welt ob berechtigt oder nicht.

Wenn jemand 3 Jahre auf dem Baum pennt kann er/sie ja nicht viel Interesse an der Durchsetzung der Forderung gehabt haben, =)