Gericht/Minderjährig?
Hallo,
Mein Vater möchte dass ich (16) für meinen Bruder (13) einen Antrag bei Gericht auf Umgang stelle. Da meine Mama ihn hier kaum hin lässt. Mein Vater hat aber nicht das Sorgerecht für mich, ich habe eine Vormündin. Wie läuft das ab? Muss ich mit meiner Sprgeberechtigten Person (Vormündin) zum Gericht, um den Antrag zu stellen? Hmm.
3 Antworten
In familienrechtlichen Verfahren ist man ab 14 verfahrensfähig. Du kannst den Antrag also selber stellen.
Geh zum örtlichen Amtsgericht und erkläre alles auf der Geschäftsstelle.
Ähm wieso du.?
Wenn dein Vater Umgang will, muss er sich drum kümmern!
Nicht du!
Es gibt keine Vormündin..
Ich wüsste nicht wieso die Umgang einklagen solltest
Vormund....egal ob Männlein oder Weiblein....es heißt Vormund
Soweit ist Gendern noch net
Achso. Das hab ich mich schon oft gefragt😅
"Eine Vormund"?🤔
Ja ein Vormund...
Jemand der redet den Mund vorne hat 😂
"Das ist Frau X, sie ist meine Vormund"
Funktioniert irgendwie auch nicht😆
Wenn dein Vater das möchte soll auch er das machen.
Woher willst du wissen, dass es keine Vormündin gibt?🤔