gepachteten Garten vermieten?

3 Antworten

Auf jeden Fall musst du das mit dem Eigentümer besprechen. Dies aber möglicherweise weniger wegen der Untervermietung an sich, sondern schon allein wegen einer möglichen Gewinnerzielungsabsicht, was dann eine Nutzungsänderung darstellen würde.

man hole die Erlaubnis des Besitzers ein - das schreit nach Gewinnerzielungsabsicht - Gewerbe - Steuern werden fällig

könnte man sowas als kleingewerbe bzw. nebengewerbe betreiben ?

@AalFred2

Kleingewerbe keine Unternehmenssteuer , umsatz - gewerbe steuer entfalllen wenn die einnahmen unter 17500 im jahr bleiben das ist schon ein unterschied nichts ist gleich !

@Horstiii90

Man kann kein Kleingewerbe anmelden, nur ein Gewerbe. Beim Kleinunternehmen muss keine Umsatzsteuer erhoben werden. Mit der Gewerbesteuer hat das nichts zu tun.

Zu welchem Zweck willst du es denn für welche Zeit verpachten? Was ist das für ein Grundstück?

Hallo, in der zeit von april - november so würde ich es weiter verpachten / vermieten wollen in der winterzeit wird eh wasser abgestellt und alles ruht. 

Ist auf alle fälle kein Bauland, sind nur ein paar gärten mit gartenlaube drauf wo halt eine jaährliche pacht + wasser abwasser strom entfällt.
Ich schau mal nach wem das genau gehört das grundstück.

@Horstiii90

Zu welchem Zweck willst du es denn verpachten?

Wem das Grundstück gehört, ist nicht so relevant. Interessanter ist eben die Art des Grundstücks. Auf Ackerland im Außenbereich wird dein Vorhaben nichts werden.