Morscher Baum auf gepachtetem Grund - Wer haftet bzw. muss handeln: Pächter oder Verpächter?

4 Antworten

Wer dafür zuständig ist, sollte im Pachtvertrag stehen. Habt ihr allerdings "freie Hand" zugesagt bekommen, so wäre es besser, wenn ihr selber handelt, bevor was passiert

Wer die tatsächliche Gewalt ( Pachtvertrag) über Grund und Boden hat, der haftet für das was dort geschieht !

ich wäre insbesondere vorsichtig, da du schreibst, dass euer haus direkt bedroht ist. da ihr die gefährdung erkannt habt, sie aber nicht abstellt (durch den pachtvertrag seid ihr erstmal verwantwortlich für gefahren, die von dem pachtgrund ausgehen), könnte bei einem schadensfall eine bestehende wohngebäudeversicherung nicht leisten...

Die Pacht ist ein der Miete ähnelndes Rechtsverhältnis mit dem wesentlichen Unterschied, dass dem Pächter auch das Recht zugestanden wird, die Nutzungen aus der Pachtsache zu ziehen (kommt im wesentlichen bei der Pacht von landwirtschaftlichem Grund vor); für die Gefahren die von dem Grundstück im Falle (fast wörtlich zu nehmen) eines morschen Baumes ausgehen, ist der Eigentümer verantwortlich und nicht der Pächter;