Wer ist nun der Pächter?

5 Antworten

Besitzer ist der Eigentümer. Pächter hat das Nutzungsrecht so wie es im Pachtvertrag beschrieben ist, wer die Kaution hinterlegt hat ist unrelevant.

wer die kaution zahlt, spielt überhaupt keine rolle

aber dein vater kann die pacht nicht auf dich übertragen, ohne einverständnis des verpächters

das geht nicht

das läuft sowieso über den Verpächter und mittels des Formulars, das uns der Verpächter ausstellt, also das ist eh kein Thema.

@FragendeWien

ja, der großvater hat da gar keine rechte

Dann noch eine Nebenfrage... sollte ich das Grundstück später mal verkaufen, muss ich dann diese vor Jahrzehnten geleistete Kaution dem Großvater bzw. seinem Erben zurückzahlen, falls ja, den konkreten Betrag oder zuzüglich von Zinsen?

Ein gepachtetes Grundstück, kannst Du nicht verkaufen, da es Dir ja gar nicht gehört!

Du bist der Pächter. Du zahlst ja wohl auch die jährliche Pacht. Kaution ist egal.

Die Kaution ist ein Thema, dass dein Vater mit deinem Opa klären muss. In der Regel werden dann bei Eintritt des Erbfalls (hier Tod des Opas) solche Leistungen gegen gerechnet, sofern es nicht als ausdrückliche Schenkung des Opas erwähnt wurde. Hier kommt es auch nur auf den Willen des Opas und nicht dem der Tante ( Schwester des Vaters? ) an. Geht es hier um eine Kleingartenanlage, ansonsten wäre eine Kaution im Pachtvertrag eher unüblich? Evtl wurde die Zahlung durch den Opa hier schriftlich festgehalten.  

Pächter ist der, der im Pachtvertrag namentlich genannt ist. Ein gepachtetes Grundstück kann man aber nicht verkaufen. Ob das Gartenhaus nach über 40 Jahren noch einen Wert hat? 

das gehört renoviert, macht aber nichts, mir ist eh nur die Wiese wichtig, auf der die Kinder spielen können. Pächter wird hier gewechselt, indem der alte Pächter, mein Vater, eine Pachtrechtrücklegung unterzeichnet und ich als neue Pächterin eingetragen werde, dieses Prozedere macht eh der Verpächter, für den geht das in Ordnung. Die Kaution betrifft das Gartenhäuschen, das ist in einer Kleingartenanlage.

Kann es sein, dass ich später im Fall eines Verkaufs die Provision an den Großvater bzw. Erben rückerstatten muss? (Wär für mich gar nicht mal so schlimm.)

@FragendeWien

Rechtlich vermutlich nicht. Falls Opa es nicht irgendwo schriftlich festgehalten hat, oder die Satzung der Anlage etwas hergibt,  dürft das ganze verjährt sein. Was sagt denn dein Vater unter welchen Bedingungen er damals die Kaution vom Opa erhalten hat. 

Moralisch habe ich das Gefühl die Tante besteht darauf, weil sie sich ungerecht behandelt sieht. Ist eher eine Angelegenheit des Familienfriedens, wobei der wohl bereits angeknackst ist. Lässt sich aber dennoch besser klären, solange alle Beteiligten noch leben. Überleg dir doch, ob du Opa die Kaution erstattest. (um den lieben Frieden vielleicht wieder herzustellen?)

@kabbes69

tja, der opa/die tante in den letzten zwei jahren unseren garten ohne unsere erlaubnisd untervermietet, was in der anlage noch dazu gar nicht erlaubt ist, hat daran geld verdient und uns im eigenen garten betretungsverbot ausgesprochen. also einfach nur unverschämt. ich hab den verpächter um hilfe angesucht, das hat die ganze sache ausgelöst, dass die tante nun meint, der garten gehöre gar nicht uns wegen dieser damals geleisteten kaution. bei einer solchen schweinerei bin ich natürlich nicht milde gestimmt.

@FragendeWien

Wie jetzt, ihr habt die Pacht an den Verein gezahlt, konntet(durftet) die Fläche nicht nutzen  und Opa hat die Unterpacht kassiert? Wie unverschämt ist das denn! Solche Aktionen führen in diesen Kleingärten in der Regel zur fristlosen Kündigung des PV. Da hätte ich keine 2 Jahre zugeschaut. 

 Dein Vater soll  ihm die Gegenrechnung machen. 24 Monate Pacht plus  entgangene Nutzung minus Kaution. Ist dann noch was über?  Du bzw, dein Vater könnte auch über ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt nachdenken, je nachdem wie weit du den Streit noch zuspitzen willst.