Gemeinschaftsstrom läuft über meinen Stromzähler

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zu erst muss der vermieter über die misstände in kenntniss gesetzt werden. dies kann so wohl schriftlich, persönlich als auch mittels dritter. z.B. einem Anwalt erfolgen.

von der mündlichen übermittlung würde ich abraten. zumindest und vor allem dann, wenn keine zuverlässigen, glaubwürdigen zeugen anwesend sind. einen Anwalt braucht man NOCH nicht zu bemühen.

ich würde aber ruhig schon gegenüber dem vermieter erwähnen, dass du dich nicht scheust diesen weg zu gehen...

such ruhig vorher schon mal einen anwalt auf und schlidere ihm die lage, das so genannte erstbratungsgespräch ist in der regel kostenlos. ggf. kann der anwalt dir unter der hand auch den ein oder anderen tipp geben.

so ungefähr würde ich den schrieb aufsetzen:

sehr geehrter herr vermieter,

wie mir durch zufall aufgefallen ist, läuft der komplette allgemeinstrom für die Immobilie, in der ich eine ihrer Wohnungen bewohne über meinen Stromzähler. daher bitte ich sie, diesen Mangel binnen 15 Werktagen ab Zugang deses schreibens zu beseiigen.

sollten innerhalb der gesetzten Frist keine offensichtlichen Bemühungen erfolgen, den Misstand zu beheben, werde ich die obliegenheit an meinen Rechtsbeistand Herrn Dr. Josef Müller abtreten, mit dem ich mich diesbezüglich bereits beraten habe.

mit freundlichen grüßen, ihr Mieter

wie gesagt. so ungefähr würde ich vorgehen....

lg, Anna

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen und auffordern diesen Mangel zu beheben.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].

Das ist ganz klar Stromklau, schau mal hier was man da machen soll:

http://www.helpster.de/stromklau-was-tun_100250

MfG

Johnny

Du musst das auf jeden Fall schriftlich monieren. Das ist relativ schnell abzustellen. Also reicht eine Frist von 14 Tagen. Kündige ihm an, dass du sonst selbst in deiner Wohnung einen Zwischenzähler installieren lässt und dann die Kosten mit der Miete verrechnest.

Der Antwort von Markowsky gibt es nichts hinzuzufügen , außer das ich mit Nachdruck auf Abänderung des jetzigen Zustands bestehen würde.. ein RA einzuschalten steht noch in keinem "Verhältnis" und könnte den wohnlichen Zusammenhalt gefährten..

Also der Weg zum Vermieter ist sicher richtig, einem RA würd ich erst holen, wenn du da nicht weiterkommst. Aber vielleicht kannst du mal treudoof beim stromanbieter anrufen und da mal schauen, was die sagen.

DerHans  13.05.2015, 14:40

Auf jeden Fall SCHRIFTLICH und mit Terminsetzung.