ein Stromzähler im Zweifamilienhaus

4 Antworten

Also Elektriker kann ich Peppie85 recht geben. Die Lösung mit einem Stromzähler+Zwischenzähler hat aber den Vorteil, dass nur einmal Grundgebühr bezahlt werden muss, d. h. es ist im Interesse beider Nutzer günstiger!

das ist so eine Sache für sich. theoretisch ist es seit Jahrzehnten laut Bauverordnung zwingend vorgeschrieben, dass jede Wohneinheit innerhalb eines (teil)vermieteten Gebäudes einen eigenen Stromzähler mit direktem Zugang zum Versorgungsnetz des Verbundnetzbetreibers erhält. in der Praxis gibt es den Bestandsschutz, der verhindert, dass mit jeder Änderung der gesetzlichen Lage ein Hauseigentümer die Elektroanlage erneuern muss.

was die Zwischenzählerlösung betrifft, so sind diverse Richtlinien einzuhalten. zum einen darf der Vermieter nur einen Arbeitspreis verlangen, der maximal dem entspricht den er selbst verlangt, es sei denn, er führt für den entsprechenden Gewinn Steuern ab, zum anderen muss der Zähler geeicht sein, außerdem muss er dir auf verlangen Zugang zum Zähler gewähren. eine Verpflegung der entsprechenden Bereiche der Anlage ist nicht zwingend vorgeschrieben, im Sinne des Friedens aber gegebenenfalls keine schlechte Idee. andererseits, wer garantiert, dass nicht schon vor der Verplombung gemogelt wurde...

was den Umbau auf einen eigenen Zählerplatz betrifft, das ist so eine Sache für sich. dafür müsste erst einmal geklärt werden, ob der vorhandene Stromzählerkasten groß genug dafür ist, und wenn nicht, ob ein neuer größerer Kasten dort hin passt wo der alte Kasten war, oder ob er es überhaupt darf.

wenn ihr über einen Umbau nachdenkt, solltet ihr so wie so einen Elektriker hinzuziehen. am besten vorher direkt sagen, was ihr vorhabt, und dass es erst einmal nur darum geht, abzuklären ob das überhaupt mit vertretbarem aufwand möglich ist. stichwort "kostenvoranschlag"

ein guter Elektriker wird euch schon nach kurzer besichtigung sagen können, ob es möglich ist, was es kostet, und was es noch mit sich bringt...

lg, anna

Der Zwischenzähler muss geeicht sein.

Wenn nur der Nachbar einen Billiganbieter möchte, geht das nicht . Und wenn du wechselst, muss der Nachbar mitwechseln.

Am Stromkasten darf an nicht selber rumschrauben, auch wenn man es kann.

Die Umschaltung ( falls der Zähler des Nachbarn wegfallen soll), muss ein zugelassener Elektriker vornehmen.( muss wieder plombiert werden usw.)


Es gibt inzwischen digitale Zähler, damt kannst du den Zählerstand im Internet abfragen.

Lass Dir das Einverständnis Deines Nachbarn schriftlich geben. Wenn es nur ein Zimmer ist, so reicht ein Einphasen-Zähler, den es geeicht zu ca 30 Euro gibt. Leider gilt die Eichung nur ein paar Jahre, dann wäre eigentlich wieder ein neuer Zähler (oder die Nacheichung, kostet gleichviel) fällig. Hat der Nachbar auch einen Elektroherd und/oder einen elektrischen Durchlauferhitzer, so ist ein Dreiphasen-Zähler notwendig. Da ist es doch zu überlegen, die Sicherungen des Nachbars auf einen getrennten Zähler des EVUs zu legen. Vor allem musst Du dann nicht dem Geld für den Strom hinterher rennen.