Was beinhaltet Betriebsstromkosten bzw. Was ist das genau?

7 Antworten

Hier solltest du gegen die Abrechnung Einspruch einlegen (Einwurfeinschreiben) , diesen damit begründen, dass sie nicht nachvollziehbar ist (zumindest in der genannten Position) und um Einsichtnahme in die relevanten Originalbelege bitten.

Damit ließe sich aufklären, u, was es bei Betriebsstrom eigentlich geht. Nur was belegbar und zulässig ist umgelegt zu werden, muss auch bezahlt werden. Solange dir keine Einsichtnahme ermöglicht wurde, ist die / eine  Nachzahlung nicht fällig.

Warum fragst du nicht einfach den Vermieter was für ein Zähler das ist und welche Verbraucher da dran hängen ? Hellsehen können wir nicht.

Wie viele Parteien gibt es eigentlich im Haus ?

Der Vermieter ist um die 80😂. Wir haben das Haus gemietet und die Einliegerwohnung ist separat vermietet. Jeder hat einen eigenen Zähler. Wir haben 2 Zähler. Einmal unseren genutzten Strom und Allgemein Strom der wiederum bei uns mit rein läuft. Sonst gibt es keine Stromzähler. Er rechnet immer pauschal ab .

@dutti79

Wenn es keinen Zähler gibt dann kann er auch nix "pauschal" abrechnen - und wenn er 100 ist.

@punkexpert39

Wurde aber bisher von allen Vormieter so akzeptiert

@dutti79

Und ? Wenn 5 Leute falsche Abrechnungen akzeptieren dann muss der 6. das auch tun ?

@dutti79

Sehr mysteriös das Ganze. Verfahre bitte wie in meiner Antwort stehend.

Ach weißt Du den Vermieter fragen ist nicht immer die beste Lösung;-)

Besonders in älteren Häusern ist es manchmal nicht möglich, den Strom für die Heizungsanlage (Wasserpumpe etc.), eine Abwasser-Hebeanlage oder für andere Einrichtungen separat zu messen.

Diese Einrichtungen/Anlagen laufen dann einfach über den Allgemeinstrom.

In solchen Fällen kann man die jeweiligen Anteile schätzen. Die Schätzung muss natürlich realistisch sein und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Der Strom für eine Hebeanlage muss dann aber auch mit der Hausentwässerung und der Strom, der von der Heizungsanlage verbraucht wird, mit den Heizkosten abgerechnet werden.

Nach meiner Erfahrung verbraucht eine Energiesparpumpe je nach Anlage so um die 500 € Strom im Jahr. Die Kosten für Treppenhausbeleuchtung liegen bei kleineren Häusern meist so um die 60-80 €.

Der Rest wurde hier schon beschrieben: also der Abrechnung widersprechen und um Einsichtnahme oder Kopien der zugehörigen Rechnungen bitten.

Kosten des Betriebsstroms für die Heizungsanlange gehören zu den Heizkosten.

Läuft der Strom der Heizungsanlage über den Zähler für den Allgemeinstrom muß der VM die Kosten des Allgemeinstsroms jedoch um die Kosten für den Betriebsstrom kürzen.

Beispiel:

Kosten Allgemeinstrom gesamt 220 €, Kosten Betriebsstrom Heizung 100 €.

Dann darf der VM nur noch 110 € Allgemeinstrom umlegen.

Ich vermute, dass du ein Haus gemietet hast. Wenn die Außenbeleuchung,Treppenhaus, Heizung über euren Zähler laufen und es keinen weiteren Zähler im Haus gibt, dann ist die Position Betriebsstromkosten nicht noch einmal zu bezahlen. Lege zu dieser Position Widerspruch ein.

Doppelt zahlen/umlegen natürlich nicht. Aber die Kosten für den Betriebsstrom aus den Kosten für Allgemeinstrom raus rechnen wäre in Ordnung.