Gemeinschaftsgarten-Nutzung für Besucher erlaubt?

1 Antwort

Es kommt daraufan, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn die Mieter den Gemeinschaftsgarten nutzen können, ohne dass es Einschränkungen gibt, dürfen Sie m. E. auch dort Grillen und sich mit Gästen aufhalten.

Allerdings gibt es die Regelung, dass ab 22.00 Uhr Ruhe zu herrschen hat, dies gilt auch am Samstag und Sonntag. Das kannst Du auf jeden Fall sagen und einfordern.