GEMAfrei durch Remix oder nicht?

3 Antworten

"DJ Mixe sind vor allem im Bereich der elektronischen Musik sehr beliebt und" so weiter unter dieser Quelle: Rechtliche Betrachtung eines DJ Mix (2010).

Ansonsten gilt: UrhG § 24 Freie Benutzung:

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Wenn aber keine Melodie erkennbar ist, besteht die Möglichkeit, dass § 24 greift. Die Möglichkeit! Es kann aber auch § 23 greifen (und tut es in den meisten Fällen von Bearbeitungen auch):

"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Gruß aus Berlin, Gerd

Wer ein Remix (§ 23 UrhG) von "Papercut" (§ 2 Abs. 2 UrhG) der Band Linkin Park (§ 15 UrhG) erstellt (§ 16 UrhG) und auf Facebook hochlädt (§ 17 UrhG) und somit öffentlich zugänglich macht (§ 19a UrhG), muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen (§ 106 UrhG), sofern du keine Nutzungserlaubnis (§ 31 UrhG) erhalten hast. In der Praxis werden deine Videos schlimmstenfalls nur gesperrt bzw. gelöscht.

Wenn du die Rechte an den Werken, die du veröffentlichst NICHT hast, wird es immer wieder gelöscht werden.

Um sowas veröffentlichen zu dürfen zahlt man einen Betrag an die GEMA (und die leitet das an die jeweiligen Künstler und Rechteinhaber weiter).

Und um selbst einen Remix machen zu dürfen muss man erstmal die Rechteinhaber fragen, ob die das erlauben.