Urheberrechtsverletzung bei Facebook-Videos umgehen?

3 Antworten

Nein,reicht nicht aus,darfst du nicht posten,sonst verdienen die Urheber ja nichts. Außer eben einen Ausschnitt von einem Lied.

Ja, im Übrigen war das nur ein Ausschnitt. Das Video geht knapp 2 Minuten. Ist es dann rechtens, wenn ich es poste mit dem Link in der Beschreibung?

LG

@ichbinaaron

Das müsstest du ausprobieren. Aber ich glaube,dass man nur so ca 15 Sekunden Ausschnitte hochladen darf...

Was du benötigst, ist eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Urheber - oder durch dessen Verwerter, also dessen Plattenfirma oder die GEMA.de (falls der Urheber dort Mitglied ist).

Und dann musst du dich zusätzlich noch mit dem Urheber darauf einigen, ob ihm ein Link zu iTunes genügt, oder ob er voll genannt werden möchte als Urheber, direkt am Werk:

UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Ein Link alleine genügt also in gar keinem Fall. Außer: Die Urheber des Werkes (Komponisten und Texter) sind alle schon über 70 Jahre tot - und die Musiker und Sänger über 50 Jahre ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du nicht vom Urheber die Berechtigung bekommst, kannst du nichts machen.