Woran erkenne ich ob etwas Urheberrechtlich geschützt ist bei Videos, Musik und Bildern allgemein und wie kann man Urheberrechtlich geschützte sachen verwenden?

4 Antworten

Nach §2 UrhG sind alle Werke urheberrechtlich geschützt, die eine gewisse Schöpfungshöhe erfüllen, darunter Werke der Musik, Filmwerke und Werke der Musik. Und das Urheberrecht erlischt hier auch erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers (§ 64 UrhG).

Sollte diese Schöpfungshöhe nicht vorhanden sein, sind aber noch alle Laufbilder und Lichtbilder (sprich Fotografien bzw. deren bewegte Form aus mehreren) nach § 95 UrhG bzw. § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt, mit verkürzter Schutzdauer beim Lichtbild.

wie kann man Urheberrechtlich geschützte sachen verwenden?

Indem du den Rechteinhaber fragst, ob er dir ein Nutzungsrecht einräumt.

Nach deutschem Recht unterliegt erst einmal jedes Werk (Bild, Text, Musik, Film) einem Urheberschutz (siehe UrhG, KUrhG), ohne dass es einer Kennzeichnung bedarf. Umgekehrt ist es so, dass du bei der Verwendung von geistigem oder künstlerischem Eigentum nachweisen musst, dass du die Recht dazu besitzt. In jedem Fall also eine Recherchetätigkeit. Standardmäßig zur Anwendung kommen Regeln zum Fristablauf, wenn der Urheber mindestens xy Jahre tot ist (sog. Regelschutzfrist). Ebenso gibt es Lizenzen, die sämtliche Veröffentlichungen, Bearbeitungen usw. erlauben. Konkrete Regelungen sind nationalstaatlich sehr verschieden.

Alle Werke sind grundsätzlich geschützt, die Ausnahme (kostenloses Verwenden) muss angegeben sein.

Geh davon aus, dass alles geschützt ist. Dann bist du auf der sicheren Seite.