Geldherrin sein, ist das legal ohne Anmeldung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf jeden Fall unterliegen die Seiten solcher Personen der Impressumspflicht, da sie geschäftsmäßig handeln (§ 5 TMG). Das Veröffentlichen Nutzerdaten gegen den Willen der Betroffenen ist persönlichkeitsrechtswidrig und setzt den Verursacher Unterlassungsklagen und Geldentschädigungsansprüchen aus.

Geld- und Sachgeschenke kann man natürlich auch als Privatperson erhalten. Es ist m.E. jedoch fraglich, ob man Zuwendungen im Rahmen solcher Verhältnisse überhaupt noch als Schenkung bezeichnen kann oder ob man diese Handlungen anders klassifizieren müsste. Letztendlich stellt sich auch die Frage, ob derartige Geschäfte nicht sittenwidrig (§ 138 BGB) sein könnten.

kathawillwas  23.02.2013, 02:52

Mir leuchten die Ausführungen oben durchaus ein, allerdings stellt sich mir eine Frage, was das angeht. Bei der Geldsklaverei handelt es sich ja um einen Fetisch, genauso wie z.B. beim Masochismus. Soweit ich weiß, kann man ja eine Domina auch nicht wegen Körperverletzung anzeigen, bzw. könnte man vielleicht schon, aber man muss ja erstmal davon ausgehen, dass so eine Fetisch-Angelegenheit in gegenseitigem Einvernehmen geschieht. Ich gehe davon aus, dass die Herren, die sich zu sowas hergeben, recht gut wissen, worauf sie sich einlassen, ebenso wie Jemand, der in eine SM-Studio geht und sich dort "bedienen" lässt.

Wie würdest Du denn in diesem Zusammenhang die Sachlage bewerten? Würde mich mal interessieren.

Auch diese Damen müssen ein Gewerbe anmelden.

Auch sie müssen ein vollständiges Impressum angeben (§ 5 TMG). Wenn es fehlt, kann die zuständige Behörde (meist das Ordnungsamt) ein Bußgeldverfahren einleiten.