ist eine Extra-Gewerbeanmeldung für Automaten in eigener Kneipe nötig?

4 Antworten

Da frag doch mal Deinen Steuerberater, denn das wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Es geht nicht in erster Linie um die Einnahmen, denn dem Finanzamt ist es egal, woher das Geld kommt, sondern um die Lizenz. Im Zweifel das Ordnungsamt fragen.

Hast recht, ist wohl das enfachste. Danke für die schnelle Antwort

Das kann gar nicht unterschiedlich gehandhabt werden, weil die Gewerbeordnung in ganz Deutschland die Gleiche ist.

Du brauchst 3 Dinge:

  1. Du musst dein Gewerbe auf die Aufstellung von Geldspielgeräten erweitern (Gewerbeummeldung nach § 14 GewO),
  2. du brauchst eine Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten (Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO) und
  3. du brauchst eine Bestätigung, dass die Räumlichkeiten (deine Kneipe) zur Aufstellung von Spielgeräten geeignet ist (§ 33c Abs. 3 GewO). Diese nennt man auch Geeignetheitsbestätigung.

Alle 3 bekommst du von deinem Gewerbeamt.

ja musst du, du musst erstens eine Genehmigung dafür haben und zweitens Vergnügungssteuer abführen, dazu wirst du ständig kontrolliert

Danke, Vergnügungssteuer und der ganze firlefanz wird schon jetzt gleich mitverrechnet, ausser UmSt, die am Ende des Jahres verrechnet wird. Kontrollen hatte ich bis jetzt in der Kneipe noch nie.

@bigTL75

Wenn in deiner Kneipe bisher Automaten eines Automatenaufstellers betrieben werden, dann zahlst du keine Vergnügungssteuer. Falls deine Kommune welche erheben sollte, ist das Sache des Automatenaufstellers.

@helmutgerke

er will ja die Automaten selber betreiben also ohne den gewerblichen Aufsteller, also hat er die Vergnügungssteuer zu bezahlen sowie die TÜV-Gebühren für die Automaten un ddie jährliche Abnahme

wenn du bereits seit rund vier Jahre eine Kneipe betreibst erstaunt es, dass du zum Ablauf Spielautomaten ausgerechnet hier bei gutefrage.net nachfragst.

Du möchtest nicht mehr 50 : 50 mit dem Automatenaufsteller machen, sondern 100% gerne selbst verdienen. Offenbar vergisst du, dass die Automaten preislich nicht unerheblich in der Anschaffung sind und nicht über ewigen Zeiten betrieben werden dürfen.

Zum Betreiben ist kein gesondertes Gewerbe erforderlich, sondern beim zuständigen Ordnungs-/Gewerbeamt ist eine Genehmigung zum Aufstellen der Geldspielautomaten einzuholen.

das wollt ich wissen, danke